03.04.2024 Deutsche Beamte können jetzt leichter aus dem Dienst entfernt werden – nicht bei Faulheit, aber wenn sie die falschen Ansichten haben
Innenministerin Nancy Faeser verwirklicht ein weiteres Element ihres «Pakets gegen Rechtsextremismus»: das neue Disziplinarrecht. Es eröffnet Möglichkeiten der Willkür.
Ab sofort können „Extremisten“ schneller aus dem deutschen Staatsdienst entfernt werden, und dafür braucht es auch kein Gericht mehr, sondern nur noch die eigene Behörde. Der entlassene Beamte kann sich wieder einklagen, wenn er der Überzeugung ist, dass ihm Unrecht geschah. Das neue Disziplinarrecht für Beamte gilt seit dem 01.04.2024. Gekennzeichnet ist es allerdings genau wie die anderen Maßnahmen von einer Unschärfe der Begriffe. Denn: Wann ist jemand Extremist?
„Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“, hatte Faeser zur Begründung gesagt, nur: Wie weist man das nach? Auch Beamte haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf politische Betätigung; zugleich unterliegen sie dem Mäßigungsgebot.
Die Gesetzesänderung geschieht in einer politischen Umgebung, in der der Begriff „verfassungsfeindlich“ immer weiter aufgeweicht wird. So galten schon Lehrer als verfassungsfeindlich, wenn sie gegen die Schulschließungen der Corona-Zeit waren, und für „Querdenker“ und „Impfgegner“ wurde sogar eine eigene Kategorie im Verfassungsschutzbericht erfunden: die der „verfassungsfeindlichen Delegitimierung des Staates“. Die Teilnahme an einer Demo gegen Corona-Maßnahmen konnte schon als „verfassungsfeindlich“ gewertet werden.
Was Volksverhetzung ist, ist dabei seinerseits dem Wandel unterworfen. Hatte der § 130 des Strafgesetzbuches vor einigen Jahren zwei Absätze, so sind es inzwischen acht. Es ist also viel einfacher geworden, wegen Volksverhetzung vor Gericht zu kommen. Schon wer in Abrede stellt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, muss inzwischen befürchten, hierfür belangt zu werden.
Das neue Disziplinarrecht umfasst auch Richter. Bis zum Äußersten gedacht, eröffnet es die Möglichkeit einer bereinigten Justiz, die der Exekutive nicht mehr gefährlich werden kann. Zudem ist die Beweislast umgedreht: Der aus dem Dienst entfernte Beamte muss seine Tadellosigkeit nachweisen. Er hat dabei nicht mehr seine vollen Bezüge, und falls er sich als der Bezahlung „nicht würdig“ erweist, bekommt er sogar gar nichts.
Quelle: nzz.ch/international/unliebsamen-beamten-droht-in-deutschland-die-entfernung-aus-dem-dienst-ld.1824698
Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.
Quelle: Benedikt Lux – Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin – Bündnis 90/Die Grünen
nd-aktuell.de/artikel/1140472.rot-rot-gruen-in-der-hauptstadt-kein-fairer-boxkampf.html
¯\_(ツ)_/¯