Bloß nicht mit alten Traditionen brechen

08.11.2023 Bundesverfassungsgericht und Regierung treffen sich – trotz nahendem Grundsatzurteil
 
Als sich das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung das letzte Mal zum Abendessen hinter verschlossenen Türen trafen, stand wenige Monate danach eine richtungweisende Grundsatzentscheidung über die rückwirkende Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen an. Das BVerfG entschied am Ende auf Regierungslinie.
 
Wenn sich das Bundesverfassungsgericht und die Spitzen des Kabinetts Olaf Scholz am Abend des 08.11.2023 erneut zu Tisch setzen, hat das Gericht noch genau eine Woche Zeit, um abermals über eine bereits erfolgte Regierungshandlung zu urteilen: Nach Informationen der „Welt“ hat der Zweite Senat des BVerfG unter der Leitung von Prof. Doris König bis zum 15.11.2023 darüber zu befinden, ob die Ampelregierung „so einfach 60 Mrd. € an Kreditermächtigungen, die ursprünglich für Corona eingeplant waren, in den Klimafonds verschieben“ durfte.
 
Hintergrund des Verfahrens zur verfassungsrechtlichen Prüfung des „Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021“ ist nach einem „Welt“-Artikel vom 27.06.2023 die Frage, ob die Ampelregierung legal gehandelt hatte, als sie 60 Mrd. € aus einem 240-Milliarden-Euro-Kreditrahmen per Nachtragshaushalt rückwirkend in den Energie- und Klimafonds einstellen ließ, obwohl das Geld ursprünglich fest an Coronazwecke gebunden war. „Aus Corona-Hilfen wurden Klima-Hilfen“, fasst die „Welt“ die Sachlage zusammen.
 
Es sei das erste Mal überhaupt, „dass sich die obersten deutschen Verfassungsrichter mit der nach der Finanzkrise 2009 beschlossenen Schuldenbremse“ beschäftigen müssten.

 
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-und-regierung-treffen-sich-trotz-nahendem-grundsatzurteil-a4473517.html (Abo)
 

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