„Mit Bargeld online zahlen“ und weiterer EZB-Aussagen für die Tonne

18.06.2023 EU-Kommission will digitalen Euro für Verbraucher
 
Zentralbankgeld in Form von Banknoten und Münzen könne nicht für Online-Zahlungen verwendet werden.

 

Ja! Und Leute, die das versuchen, wären die perfekte Kandidaten für den Darwin-Award.

 

Es sei daher notwendig, eine neue Form der offiziellen Währung mit gesetzlichem Zahlungsmittel einzuführen, die risikofrei sei.

 

„Risikofrei“ kennen wir inzwischen ja von der super-duper-tollen Corona-„Impfung“.

 

In jedem Fall soll Bargeld nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden. Grundlegende Zahlungsfunktionen sollen nach dem Willen der Kommission für Verbraucher kostenfrei sein.

 

Nichts am Markt ist „kostenfrei“. Wenn man keine Gebühren zahlt, zahlt man mit seinen Daten.

 
Quelle: epochtimes.de/wirtschaft/eu-kommission-will-digitalen-euro-fuer-verbraucher-a4304897.html
 

Schauen wir uns doch mal weitere Argumente der EZB an.

 

Unter diesen innovativen Dienstleistungen werden häufig die bedingten (oder programmierbaren) Zahlungen angeführt – wobei allerdings nicht immer klar ist, was mit dem Begriff gemeint ist, was Anlass zu Bedenken geben könnte. Laut unserer Definition(!) bedeutet bedingte Zahlung, dass sich eine Person dafür entscheiden könnte, eine automatische Zahlung zu autorisieren, wenn von ihr ausgewählte, vorab festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Eine zahlungspflichtige Person könnte beispielsweise eine automatische monatliche Zahlung in digitalen Euro einrichten, um ihre Miete zu bezahlen. Für den Zahlungsempfänger würde es jedoch keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Geldes geben, das er jeden Monat erhält.

 

Das ist die typische politische Vernebelungstaktik. Wenn ich meine Miete zahlen, kann ich dem Vermieter natürlich nicht vorschreiben, wie der den Betrag zu verwenden hat. Bei der Kritik am Digitalen Euro wurden und werden auch mit keinem Wort „Zahlungen unter Privatpersonen“ erwähnt. Kritisiert wird, dass staatliche Institutionen Bedingungen an Zahlungen knüpfen könnten. Und dieser Verdacht wurde bisher von niemanden ausgeräumt.

 

Der digitale Euro wäre niemals programmierbares Geld. Die EZB würde keine Einschränkungen festlegen, wo, wann und wen die Menschen mit einem digitalen Euro bezahlen können. Dies käme einem Gutschein gleich. Und Zentralbanken emittieren Geld, keine Gutscheine.

 

Niemals? Wie oft wurden von Politikern sogenannten „Regeln“ aufgestellt, die dann innerhalb kürzester Zeit gebrochen wurde. Wie oft? Ganz besonders seit Gründung dieser unsäglichen EU. Aber davon abgesehen: Das kann man ja „outsourcen“.

 

Uns sind aber auch die Sorgen mancher Menschen bewusst, dass ein digitaler Euro die Vertraulichkeit ihrer Zahlungsdaten beeinträchtigen könnte. Was die Zentralbank anbelangt, schlagen wir vor, dass wir keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten.

 

Ein Mitglied des Direktoriums der EZB „macht den Vorschlag“, bei einem Zahlungsmittel, das von der EZB eingeführt wird, keinen Zugriff auf personenbezogene Daten zu erhalten? Dumm nur, dass sich Madame Lagarde in einem Interview verplapperte, dass die EZB bereits Daten von den Banken erhält. Wie sagte schon Jean-Claude Juncker, ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission: „Wenn es ernst wird, muss man lügen!“

 

Das Merkmal, das in der Rangliste an zweiter Stelle steht, sind einfache, kontaktlose Echtzeitzahlungen, insbesondere bei Zahlungen zwischen Privatpersonen. Bislang ist Bargeld das vorherrschende Zahlungsmittel zwischen Privatpersonen. Mobile Zahlungen an Freundinnen und Freunde mit einem Klick – zum Beispiel, um sich im Restaurant den Rechnungsbetrag zu teilen oder Geld für ein Geschenk einzusammeln – sind heute oftmals am einfachsten, wenn alle dieselbe App benutzen.

 

Solche Apps gibt es bereits seit mindestens 2015 – von Privatanbietern. Wenn die über eine längeren Zeitraum etabliert sind, werden die „Freundinnen und Freunde“ bestimmt nicht zur EZB-App wechseln. Das musste schon die Facebook- und WhatsApp-Konkurrenz zähneknirschend zur Kenntnis nehmen. Es sei denn, die werden verboten.

 

Und wir werden gewährleisten, dass die Menschen auch in Zukunft noch Zugang zu Bargeld haben.

 

So wie 2013 in Zypern, wo die Menschen nur noch 100 € am Tag abheben konnten?

 

Der digitale Euro könnte auch für Zahlungen zwischen dem Staat und Einzelpersonen genutzt werden, zum Beispiel für die Auszahlung von Sozialleistungen oder die Entrichtung von Steuern.

 

Endlich! Für Unternehmer wie mich wäre das auf jeden Fall eine ungeheure Entlastung. Ich finde es auch extremst lästig, jeden Monat beim Finanzamt aufschlagen zu müssen, um meine Umsatzsteuer bar zu bezahlen. Dazu kommen dann noch die Zahlungen der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.
 
🤦 Die sind doch echt nicht mehr ganz dicht!

 

Wir schließen jedoch die Einbeziehung weiterer Anwendungsfälle in Zukunft nicht aus.

 

Solche Ankündigungen fasse ich inzwischen als Drohung auf.

 

Wir beobachten neue Entwicklungen wie Zahlungen zwischen Maschinen (Zahlungen zwischen Maschinen erfolgen automatisch. Beispielsweise ist denkbar, dass autonome Fahrzeuge wie Personen- oder Lastkraftwagen oder andere, industrielle Fahrzeuge ihre Energie-, Wartungs- und Versicherungskosten selbst begleichen und Zahlungen für ihren Einsatz entgegennehmen).

 

Wie war das nochmal mit „nicht programmierbar“?

 

Wir als öffentliche Institution haben zugesagt, das Vertrauen der Menschen in diesem Bereich zu erhalten, wenn ein digitaler Euro ausgegeben wird. Wir stellen mit dem Bargeld bereits das Zahlungsinstrument mit dem höchsten Maß an Privatsphäre bereit. Gleichzeitig müssen wir die Privatsphäre im Zusammenhang mit anderen Zielen der EU-Politik, wie der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten. Vollständige Anonymität ist aus Sicht des Gemeinwohls keine tragfähige Option.

 

Übersetzung: „Wir werden den Krieg gegen das Bargeld weiter führen und sch… auf eure Privatsphäre!“

 
Auszüge aus diverse Stellungnahmen Fabio Panetta (Mitglied des Direktoriums der EZB) auf ecb.europa.eu
 

Auch Norbert Häring, der sich schon wesentlich länger als ich mit dem Thema „Bargeldabschaffung“ beschäftigt und dagegen ankämpft, konnte keinerlei Nutzen für „Otto Normalverbraucher“ entdecken. Im Gegenteil:

 

Der eEuro, gespeichert im Wallet einer App (digitale Brieftasche) oder auf einer Chipkarte, würde damit in etwa so funktionieren, wie früher die Geldkarte, die sich nicht durchgesetzt hat und käme in Sachen Wahrung der Privatsphäre dem Bargeld immerhin nahe.
 
Damit dürfte der eEuro eine ernstzunehmende Konkurrenz für das Bargeld werden. Denn viele Geschäfte scheuen die, auch durch bargeldfeindliche Regulierungen für sie immer teurer gewordene Bargeldnutzung. Wenn der Widerstand der Kunden gegen das digitale Bezahlen durch die teilweise Wahrung der Anonymität bei Offline-Zahlungen mit eEuro sinkt, werden sie das gern nutzen, um Barzahlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
 
Der eEuro ist also so gestaltet, dass er zum weiteren Rückgang der Bargeldnutzung und damit der Abschaffung des Bargelds beiträgt.
 
Sollte diese unterstellte Absicht erfolgreich sein, könnte es mit der weitgehenden Wahrung der Privatsphäre bei Offline-Zahlungen bald zu Ende sein. Denn die Obergrenze bis zu der man mit aufladbaren Kreditkarten im Internet anonym einkaufen kann, hat die EU-Kommission nach und nach immer weiter bis auf einen Kleckerbetrag abgesenkt. Das zeigt deutlich, welche Haltung die EU und die Regierungen gegenüber anonymen Zahlungen haben. Außerdem heißt es in dem Verordnungsentwurf:
 
„Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte über die Kategorien personenbezogener Daten zu erlassen, die von Zahlungsdienstleistern, der EZB und den nationalen Zentralbanken sowie von Anbietern von Unterstützungsdiensten verarbeitet werden.“

 
Quelle: norberthaering.de/bargeld-widerstand/verordnung-eeuro/
 

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