13.06.2025 CO2-Grenzwerte für LKW: Branche droht beispielloser Kollaps
Seit diesem Jahr gelten erstmals CO₂-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge. Diese sollen in den kommenden Jahren stufenweise verschärft werden: Die CO₂-Emissionen neu zugelassener Lkw und Reisebusse müssen bis 2030 um 45%, bis 2035 um 65% und bis 2040 um 90% gegenüber dem Referenzjahr 2019 reduziert werden.
Vor dem Hintergrund des stockenden Übergangs hin zur Nutzung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge in Europa meldet sich der Branchenverband „Acea“ mit einer deutlichen Warnung zu Wort. Bei einem Pressegespräch in Brüssel betonten Vertreter der Organisation, dass für Hersteller Zahlungen in Milliardenhöhe fällig werden könnten.
Grundsätzlich dürften die Strafzahlungen nahezu jeden europäischen Hersteller treffen – von „Daimler Trucks“ über Volvo“ bis hin zu „Scania“ und „MAN“, denn derzeit werden noch über 90% aller neu zugelassenen Lkw mit Dieselmotor betrieben. Lediglich 3,5% der im ersten Quartal 2025 neu registrierten Lastwagen sind elektrisch aufladbar.
Auch bei Bussen zeigt sich ein ähnliches Bild: Über 60% der Fahrzeuge sind nach wie vor mit Dieselantrieb ausgestattet.
Die Gesetzgeber müssten nach Einschätzung von „Acea“ deutlich mehr unternehmen, um die Nachfrage nach klimafreundlichen Lkw zu steigern.
Inzwischen scheint keiner mehr das Prinzip von Angebot und Nachfrage zu verstehen. Von „freier“ Marktwirtschaft mal ganz zu schweigen.
Angebot und Nachfrage sind die Kräfte der freien Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage steuern, was Anbieter bereit sind zu produzieren und was Verbraucher bereit sind zu bezahlen. Das Angebot beschreibt dabei die Gesamtmenge einer bestimmten Ware oder Dienstleistung, welche die Anbieter zur Verfügung stellen. Die Nachfrage bezieht sich auf den Wunsch der Verbraucher, Waren und Dienstleistungen zu kaufen. Dabei sind sie bereit, einen Preis für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu zahlen.
Quelle: buchhaltung-einfach-sicher.de/bwl/angebot-und-nachfrage
Das, was (auch) „Acea“ fordert, ist erste Stufe der Planwirtschaft.
Planwirtschaft ist die Bezeichnung für eine Wirtschaftsordnung, in der das gesamte wirtschaftliche Geschehen von einer zentralen Stelle nach politischen und wirtschaftlichen Zielvorstellungen geplant, gelenkt und verwaltet wird. Der Staat bzw. staatliche Planungsbehörden auf allen Planungsebenen bestimmten
ᐅ die gesamte Produktion (d. h., wer welche Güter womit herstellt),
ᐅ die Verteilung (d. h., wer welche Güter wo erhält) und
ᐅ die Preise aller Güter und Dienstleistungen.
Quelle: bpb.de
Fahrzeuge ohne Emissionen – wie batterieelektrische oder wasserstoffbetriebene Lkw – sind aktuell zwischen 50% und 250% teurer als herkömmliche Dieselmodelle. Viele, insbesondere kleinere Logistikunternehmen, die einen Großteil der Branche ausmachen, können sich diese Mehrkosten schlicht nicht leisten.
Während große Hersteller wie „Daimler Trucks“ oder „Scania“ mögliche Verluste womöglich noch abfedern können, könnte die Verschärfung der Flottengrenzwerte und die forcierte Umstellung des eigenen Fuhrparks auf umweltfreundliche Lkw für kleine und mittelständische Logistikbetriebe einem wirtschaftlichen Todesurteil gleichkommen.
Besonders belastend ist die Umsetzung der Flottengrenzwerte für die Branche. Weitere Regulierungen, die Logistikunternehmen stark belasten, sind das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ sowie die „Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Beide Vorschriften führen zu umfangreichen Anforderungen an Datenerhebung, Dokumentation und Berichterstattung. Die Gesetze umfassen über 1.000 Datenpunkte, die erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen binden. Die Wertschöpfung der Unternehmen wird dadurch stark beeinträchtigt.
Laut einer Studie der „International Road Transport Union“ aus dem Jahr 2023 entfallen bei Fahrern und Disponenten bis zu 30% der Arbeitszeit auf bürokratische Tätigkeiten.
Und jetzt alle im Chor:
„Wir gehen mit Nachdruck gegen übermäßige Bürokratie vor!“
Quelle: friedrich-merz.de/merzmail/merzmail-03-2025 – 19.01.2025