„Wettbewerbsvorteil“ durch Bürokratie

01.06.2023 Lieferkettengesetz nimmt Hürde in Brüssel
 
Das EU-Parlament hat seine Position zum Lieferkettengesetz festgelegt. Um zu verhindern, dass gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen wird, sollen große europäische Unternehmen künftig die Produktion ihrer Lieferketten ins Visier nehmen. NGOs sprechen von einem „Meilenstein“.
 
Bestimmte Unternehmen wären dann verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt „zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern“, heißt es in der Mitteilung des EU-Parlaments.
 
Auch müssten sie ihre „Partner in der Wertschöpfungskette überwachen und bewerten“ – dazu würden nicht nur Lieferanten, sondern unter anderem auch Verkauf, Vertrieb und Transport gehören. Produkte wie Kleidung und Handyakkus dürften in Europa „nicht auf Zwangsarbeit basieren“, so die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Vorjahr.
 
Verstoßen die Unternehmen gegen die Regelungen, sollen sie durch nationale Aufsichtsbehörden sanktioniert werden können – etwa mit Geldstrafen in Höhe von 5% des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen könnten von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.
 
Verantwortung könne zudem durchaus auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen, wenn sie „nicht nur als Pflicht oder gesellschaftliches Anliegen, sondern als Chance und damit als strategischer Erfolgsfaktor begriffen wird“, so Andre Martinuzzi, Leiter des Instituts für Nachhaltigkeitsmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien.
 
Der grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz sieht in der Abstimmung einen „historischen Schritt für mehr Transparenz für Konsumenten und Konsumentinnen, mehr Verantwortung und Handhabe im Kampf gegen Kinderarbeit und ausbeuterische Praxis von Großkonzernen“.

 
Quelle: orf.at/stories/3318758/

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