Wenn Gerichte Begründungen von Pharmakonzernen folgen

12.07.2024 Gericht spricht BioNTech frei – Impfgeschädigte geht leer aus
 
Eine Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten BioNTech-Gentherapie an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt. Bis heute leide sie unter Gangunsicherheit und Fallneigung, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Klägerin verlangte von BioNTech 100.000 Euro Schmerzensgeld.
 
Das OLG Koblenz folgte jedoch der Argumentation von BioNTech. Die Richter sahen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Problemen der Frau. Die Richter zeigten sich hingegen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Gentherapie Comirnaty überzeugt. Zwar räumten sie ein, dass es Risiken in Form von Nebenwirkungen gebe, doch diese würden vom Nutzen der Impfung bei Weitem überwogen.
 
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden. Sie beriefen sich dabei laut LTO auf Unterlagen der „Europäischen Arzneimittelagentur“, deren Ausschüsse und das Paul-Ehrlich-Institut. Einen hundertprozentigen Schutz gebe es nicht.

 
Quelle: apollo-news.net/opfer-zum-nutzen-der-gesamtheit-gericht-spricht-biontech-frei-impfgeschaedigte-geht-leer-aus
 

Es gab mal Zeiten, und die sind noch gar nicht so lange her, da war ein solches Urteil noch ein absolutes no-go.

 

15.07.20219 „Unüberwindbare Hürde“: Menschenleben dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden
 
Ein TV-Drama inszeniert einen fiktiven Prozess vor einem Schwurgericht gegen einen Kampfpiloten der Bundeswehr, der ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord auf dem Flug von Berlin nach München abgeschossen hat.
 
Nachdem dieses seinen Kurs auf die mit 70.000 Menschen gefüllte Allianz-Arena geändert hatte, befürchtete der Luftwaffen-Pilot, dass der Entführer die Passagiermaschine bewusst in das Münchner Fußballstadion steuert und zehntausende Menschen töten will. Seinem Gewissen folgend, entschloss sich der Major gegen die Befehle seiner Vorgesetzten für den Abschuss des Flugzeuges. Alle 164 Insassen werden getötet, die 70.000 Menschen im Stadion hingegen leben.
 
Nach rund 80 Minuten Verhandlung fällt das Urteil eindeutig aus: 86,9% der an der Urteilsfindung beteiligten Zuschauer sprechen den wegen 164-fachen Mordes angeklagten Luftwaffen-Major Lars Koch am Abend des 17.102016 nach der Ausstrahlung des ARD-Fernsehfilms „Terror – Ihr Urteil“ in einer Telefon-Abstimmung frei.
 
In einem Karlsruher Urteil rund 10 Jahre vor der Ausstrahlung des Fernsehfilms hatte das Bundesverfassungsgericht prinzipiell über die Frage zu entschieden, ob Menschenleben in einer solchen Extremsituation gegeneinander aufgewogen werden dürfen. Und das Urteil der Karlsruher Richter fiel nicht minder eindeutig aus als das der Fernseh-Jury:
 
Der Abschuss eines entführten Passagierflugzeuges ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch dann nicht, wenn die Menschen an Bord wegen eines befürchteten Terrorangriffs mit dem Flugzeug dem Tod geweiht sind, auch dann nicht, wenn durch den Abschuss weit mehr Opfer vermieden werden können.

 
Quelle: das-parlament.de/2019/29-30/themenausgaben/unueberwindbare-huerde
 

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