Impfpflicht kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski, der die Beschwerdeführer vertritt, teilte gestern Abend mit, dass die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit eine zentrale Rolle spielen werden. Er vertritt 57 Personen, die sich vor dem Verfassungsgericht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren wollten. Lipinski hatte der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes überrascht – vor allem, wie die Entscheidung zustande kam. Sein wesentliches Ergebnis: „Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen.“
Er hatte gehofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht zumindest im Hauptsacheverfahren wirklich mit allen Argumenten fundiert auseinandersetzt: „Und das ist, mit Verlaub, noch nicht einmal ansatzweise geschehen“.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit einem Großteil der Argumentation überhaupt nicht auseinandergesetzt. Eine Vielzahl an Studien, die belegten, dass die natürliche Immunität viel robuster sei als die durch eine Impfung vorübergehend erzeugte Immunität, sei komplett ignoriert worden.
„Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auch viele juristische Argumente schlicht übersehen wollen, auch solche, betreffend die Verletzung der EMRK und anderen internationalen Rechts, wie zum Beispiel dem Art. 7 S. 2 des internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Man muss sich wirklich fragen, ob die Richter die umfassende Beschwerdebegründung überhaupt gelesen haben.“
Quelle: tichyseinblick.de/daili-es-sentials/impfpflicht-kommt-vor-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte
Lassen wir und überraschen, wie das Urteil ausfällt. Besonders im Hinblick darauf, dass unsere Spitzenpolitikerin in Brüssel bereits im Dezember 2021 meinte, „man sollte möglicherweise über eine verpflichtende Impfung in der EU nachdenken“.