23.05.2024 Windkraft und ihre verheerenden Folgen für Mensch und Natur
31.01.2020: Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich;
14.05.2020: Planungssicherstellungsgesetz; 5. November 2020: Investitionsbeschleunigungsgesetz;
07.07.2022: „Osterpaket” mit Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, Beschluss des „Wind-an-Land-Gesetz”;
19.12.2022: EU-Notfallverordnung;
10.02.2023: Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung. Seither gelten „Ökokraftwerke“ und neue Stromleitungen als Frage des nationalen Interesses, ein „Totschlags“-Konstrukt, das in der gerichtlichen Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter kaum schwerer wiegen könnte.
Seit die Ampelregierung und mit ihr die „Grünstrom“-Lobby an die Schalthebel der Macht gekommen sind, jagt ein neues Gesetz, eine neue Verordnung und eine Novelle die andere. Schutznormen für Landschaft und Natur werden beschnitten, die einst (unter maßgeblicher Beteiligung grüner Regierungen) stark ausgeweiteten Beteiligungsmöglichkeiten von Naturschützern und Bürgern geschmälert, um den Bau von Verkehrswegen, Industriegebieten, Stromleitungen oder Windkraftanlagen unkompliziert auch gegen Widerstände durchsetzen zu können. Über allem schwebt das berühmt-berüchtigte Klimaschutz-Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts und eine weitgehend analoge Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Die mannigfaltigen gesetzgeberischen Vorhaben werden flankiert von weiteren Initiativen der Europäischen Union im Rahmen des „Green New Deals“ sowie der Bundesländer. So hat Bayern beispielsweise das Landesdenkmalschutzgesetz liberalisiert, damit künftig auch im Umkreis wertvoller, landschaftsprägender Kulturdenkmale Windkraftwerke ohne Berücksichtigung von denkmal- und heimatpflegerischen Belangen errichtet werden dürfen.
Quelle: eike-klima-energie.eu/2024/05/23/windkraft-und-ihre-verheerenden-folgen-fuer-mensch-und-natur/
24.04.2024 Investoren haben wenig Interesse an Windkraft – Fachmann: „Projekte sind unprofitabel geworden“
Aus Sicht der Bundesnetzagentur gibt es derzeit zu wenig Investoren für große Windkraftprojekte. Dieser Umstand macht das derzeitige Ausschreibungsmodell ineffektiv. Was bedeutet das jetzt für die Ziele der Energiewende?
Die Bundesnetzagentur hat erkannt, dass es derzeit deutlich weniger Investoren für große Windkraftanlagen an Land in Deutschland gibt, wie ursprünglich erhofft. Dies hat Konsequenzen. Es könnte dazu führen, dass die Branche und die Politik ihre selbst gesteckten Ziele der Energiewende nicht erreichen.
Das mangelnde Interesse hat die Bundesnetzagentur dazu veranlasst, das Ausschreibungsvolumen für Fördergelder zu kürzen, wie die „Welt“ berichtete.
Am 01.05.2024 steht die nächste Auktion an. Zu diesem Termin läuft die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung ab. Ursprünglich waren bis zu diesem Termin Beihilfen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für knapp 4,1 Gigawatt (GW) Windkraftleistung ausgeschrieben. Da sich allerdings abzeichnete, dass für dieses Bauvolumen zu wenig Investoren bereitstehen, reduzierte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen auf nur noch knapp 2,8 GW.
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/wo-sind-die-investoren-kaum-interesse-an-windkraft-a4677278.html