07.12.2024 Kurzer Prozess nach Volksverhetzungs-Anklage
„Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik.
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie in ihrem Ärger unter einen Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
Zuerst warf ihr eine Staatsanwältin bei der Verlesung des Anklagesatzes vor, die Rentnerin habe mit ihrem Facebook-Kommentar „in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt“.
Dabei fiel auf, dass die Anklagebehörde bei diesem Fall gleich zwei Staatsanwälte aufbot. Selbst bei Terror-Verfahren lassen sich nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaften vor Gericht oftmals nur durch einen ihrer Mitarbeiter vertreten.
Mit dem letzten Satz ihres Kommentars aber sei sie „übers Ziel hinausgeschossen“, sagte Doris G. Da sei ihre Wortwahl „ein bisschen heftig“ gewesen. „Das hat mir auch leid getan.“ Deswegen habe sie Facebook auch danach verlassen, beteuerte sie.
Die Anklage aber überzeugte das nicht: „Das klang jetzt gerade so, als ob Sie die Politik auch weiterhin nicht gutheißen würden“, fuhr ein Staatsanwalt die Rentnerin an.
Damit zeigte der selbstbewusst auftretende junge Staatsanwalt zum ersten Mal offen, dass es ihm offenbar um die politische Meinung der Angeklagten gegangen ist. Solche Kommentare wie der von Doris G. seien „demokratiefeindlich“ und könnten „die Spaltung des Volkes herbeiführen“, fuhr der Staatsanwalt fort.
Richter Tobias Kampmann verurteilte die Rentnerin wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro. Zu Beginn seiner Begründung sprach Richter Tobias Kampmann von dem „Spannungsverhältnis“ zwischen legitimer Meinungsfreiheit und strafbarer Volksverhetzung.
„Wenn Teile der Bevölkerung so angegangen werden, dass zum Hass aufgerufen wird“, sei eine Volksverhetzung im strafrechtlichen Sinne gegeben, fuhr Kampmann fort. Das sei der „Kontext, der hier berücksichtigt werden muss“.
In der Gesellschaft bestünden „Ängste und Vorbehalte“ gegenüber Asylbewerbern, erklärte er. Und der Facebook-Kommentar von Doris G. „bewege sich sehr nahe an diesen Vorbehalten und der Medienberichterstattung dazu“, sagte Kampmann.
Mit seiner Behauptung, diese „Vorbehalte“ seien „falsch“, schlug seine Begründung jedoch plötzlich selbst in eine politische Meinungsäußerung um. Denn mögliche Zusammenhänge zwischen dem Anstieg der Migration sowie dem der Messer- und Sexualdelikte werden innenpolitisch schon seit Jahren kontrovers diskutiert.
Faktisch machte Tobias Kampmann mit seiner Darstellung der „falschen Vorbehalte“ nicht weniger, als in einer partei- und innenpolitischen Kontroverse Partei zu ergreifen. Dabei argumentierte er mit Zahlen, die belegen würden, dass es keinerlei entsprechenden Sachzusammenhang geben würde. Wo diese zu finden seien, verriet der Richter jedoch mit keinem einzigen Wort.
Stattdessen stellte er die politische Situation und die Stimmungslage in der Bevölkerung so dar, als würden Medienberichte und Facebook-Kommentare einen Zusammenhang suggerieren, den es in Wahrheit gar nicht gebe. „Wenn man das immer wieder liest, dann glaubt man das“, sagte er. „Und deswegen ist das eine Volksverhetzung.“
Quelle: achgut.com/artikel/kurzer_prozess_nach_Volksverhetzungs-Anklage
Politik-Propaganda immer wieder zu lesen und dann zu glauben, ist dagegen völlig okay.
Mit solchem Stoff hätte Aldous Huxley ein zweites Buch schreiben können.
#JustMy2Cent