31.05.2024 Staatsanwaltschaft: Parole „AfDler töten“ wird nicht verfolgt
Auf einer Demonstration gegen Rechts in Aachen wurde im Januar von der Antifa Jugend ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“ gezeigt. Zunächst mit Folgen: Denn die Staatsanwaltschaft Aachen leitete für die Aussage des Banners ein Ermittlungsverfahren gegen die Antifa Jugend ein.
Am Mittwoch erfuhr RTL West, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren rund um das Banner der Antifa-Jugend Aachen einstellen werde. Der Grund: Es liege, so die Staatsanwaltschaft, weder eine Beleidigung, noch die Aufforderung zu einer Straftat vor. Das sei eingehend geprüft worden. Es käme hier auf die „konkreten Umstände“ an, heißt es weiter. Dies würde allerdings ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende generell nicht strafbar seien. „Es handele sich hier um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung“.
Natürlich sind solche Äußerungen nicht „generell“ strafbar. Nur, wenn die „von rechts“ kommen, kommt die „maximale Härte des Staates“ zum Tragen. Und wenn man Politik und Justiz) deswegen kritisiert … zack … ist man wegen „Delegitimierung des Staates“ dran.
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