05.12.2025 Polizeigesetz: Polizei darf jetzt heimliche Staatstrojaner in Wohnungen installieren
Die Polizei in Berlin darf künftig Wohnungen von Verdächtigen heimlich betreten, um Staatstrojaner auf deren Geräten zu installieren. Das geht aus einer Novelle des „Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“ (ASOG) hervor, wie das IT-Fachportal „heise online“ berichtet.
Die Gesetzesänderung gibt der Polizei explizit die Befugnis, Wohnungen zu durchsuchen, um Schadsoftware physisch auf IT-Systemen wie Smartphones und Laptops zu installieren, falls eine Ferninstallation nicht möglich ist.
Neben dem heimlichen Betreten von Wohnungen enthält die ASOG-Novelle eine Reihe weiterer Überwachungsmaßnahmen.
Dazu zählen der Einsatz von Bodycams in Privatwohnungen, die Ausweitung von Funkzellenabfragen, automatisches Kennzeichen-Scanning, biometrische Gesichts- und Stimmerkennung sowie die Nutzung echter Ermittlungsdaten zum Training Künstlicher Intelligenz.
Quelle: berliner-zeitung.de/news/neues-berliner-polizeigesetz-erlaubt-heimliches-betreten-von-wohnungen-fuer-staatstrojaner-li.10008822