Allgemeines Abrücken von bürgerfeindlichen Maßnahmen
Die erzielte Einigung sieht nur noch die allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 % bis 2030 und mindestens 22% bis 2035 zu senken. Zwar soll der Fokus auf den am bislang schlechtesten sanierten Gebäuden liegen, das Erreichen der Vorgabe liegt aber weitgehend in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten.