21.04.2026 EU-Gerichtshof kippt Ungarns Kinderschutzgesetz
Das 2021 unter Ministerpräsident Viktor Orbán verabschiedete Gesetz verbietet oder beschränkt die Darstellung oder Förderung von Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlung gegenüber Minderjährigen. Betroffen sind Schulbücher, Fernsehsendungen vor 22 Uhr, Werbung, Filme und Online-Inhalte.
Ungarn begründete die Maßnahmen mit dem Schutz von Kindern vor „sexueller Propaganda“ und verglich die Regelungen mit bestehenden Pornografie-Verboten. Progressive NGOs waren wegen des Gesetzes ebenso in Rage wie die EU-Kommission.
Der EuGH wies Ungarns Argumentation zurück und stellte sich auf die Seite der Kommission, die Ungarn angeklagt hatte.
Das Gesetz stigmatisiere und marginalisiere sogenannte „LGBTI+-Personen“, indem es diese allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität als Gefahr für die „physische, psychische und moralische Entwicklung“ von Kindern darstelle, so das Gericht.
Dadurch werde gegen die Menschenwürde, die Gleichheit, das Diskriminierungsverbot und die Meinungs- sowie Informationsfreiheit verstoßen.
Zusätzlich verletze es Vorschriften des Binnenmarkts und die Datenschutz-Grundverordnung.
Quelle: tkp.at/2026/04/21/eu-gerichtshof-kippt-ungarns-kinderschutzgesetz