Dass die Pharmakonzerne nicht für Impfschäden haften, ist ja seit Sommer bekannt. Wer wann wie und ob überhaupt haftet, weiß kein Mensch. Ganz davon abgesehen, dass man einen Impfschaden auch erstmal beweisen muss, und die ganze Angelegenheit dann wohl in einem Gutachten-Marathon mündet. Allerdings auch nur, wenn es sich um einen Impfschaden bei einem Kind handelt.
Dem ganzen Irrsinn setzen jetzt eine Versicherung bzw. ein Gericht in Frankreich die Krone auf.
Ein reicher, älterer Pariser Unternehmer aus Versailles, der viele Lebensversicherungen zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen hat, stab an einer Covid-Impfung (unbestritten von den Ärzten und seinen Lebensversicherern). Dann kam der Hammer: Die Versicherung zahlte die Prämie nicht aus, da der Verstorbene bei der Corona-Impfung auf eigenes Risiko(!) handelte. Die Familie verklagte die Versicherung folglich, verlor aber. Der Richter stellte fest:
„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“.
Damit ist die Versicherung gleich doppelt „fein raus“, denn Selbstmord ist von der Police ebenfalls ausgeschlossen.“
Als Geimpfter ist man also doppelt „gearscht“. Das wird unter Garantie auch in anderen Ländern Usus. #MarkMyWords
Quelle: unser-mitteleuropa.com/corona-hammer-lebensversicherung-steigt-nach-impftod-aus-da-freiwillige-impfung-mit-experimentellem-impfstoff-wie-selbstmord-zaehlt/