Der Versorgungsanspruch bei Impfschäden ist sicher

Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.
 
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/bund-will-booster-fuer-kinder-bei-impfschaeden-zahlt-die-regierung-a3674959.html

 

In der Regel ist ein sehr langer Gutachten-Marathon zu erwarten.
 
Der Marathon beginnt laut Matthias Herberg (Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht) mit einem Antrag bei der entsprechenden Versorgungsbehörde. Dort müsse der Antrag gestellt werden. Der Verband „führt dann zunächst die Prüfung durch, ob hier ein Impfschaden vorliegt mit einem dauerhaften Gesundheitsschaden“.
 
Die eigentliche Problematik sei in der Regel die Frage der eigentlichen Kausalität. Das bedeutet, es muss nachgewiesen werden, dass der Gesundheitsschaden vor allem durch die Impfung entstanden ist. Das heißt nach medizinisch-wissenschaftlicher Lehrmeinung muss mehr für als gegen die Impfung als Ursache sprechen. Der Nachweis wird nach Aussage des Fachanwalts gerade nach Corona-Impfungen kompliziert: „Gerade weil es sich hier um einen neuen Impfstoff handelt, gehe ich davon aus, dass dort Feststellungen besonders schwierig sein werden, da es noch keine wissenschaftliche Expertise gibt.“
 
Sollte definitiv ein Impfschaden festgestellt worden sein, haben Betroffene Anspruch auf Heilbehandlungen oder Schadensersatz in Form von Rentenzahlungen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Schädigung. Sie liegt monatlich bei Sätzen zwischen 156 bis maximal 811 Euro.
 
Quelle: mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/entschaedigung-corona-impfschaeden-100.html
 

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