Sanktionen sind politisch-administrative Maßnahmen des Brüsseler Imperiums

13.04.2026 Aktion gestartet wegen menschenverachtender EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen
 
Die Sanktionen der EU sind seit jeher illegal, da gemäß Völkerrecht Sanktionen einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates erfordern.
 
Die EU hat in den letzten beiden Sanktionsrunden mit Sanktionen gegen einzelne Personen und EU-Bürger noch einen weiteren Schritt in den legalen Abgrund gemacht.
 
Diese Praxis verstößt gegen grundlegende europäische und internationale Rechtsgrundsätze, darunter:
 
ᐅ Unschuldsvermutung
ᐅ Recht auf ein faires Verfahren
ᐅ Recht auf Anhörung vor der Bestrafung
ᐅ Gewaltenteilung (Exekutive als Richter)
ᐅ Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechts
ᐅ Verhältnismäßigkeit
ᐅ Wirksamer gerichtlicher Schutz
ᐅ Meinungs- und politische Meinungsfreiheit
ᐅ Schutz des Eigentums ohne ordentliches Verfahren
 
Diese Rechtsgüter, die die Institutionen der EU verletzen, werden garantiert durch:
 
ᐅ Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
ᐅ Die Europäische Menschenrechtskonvention
ᐅ Die Charta der Vereinten Nationen
ᐅ Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts
 
Am 12.04.2026 haben nun die Menschenrechtsorganisation „United for Freedom“ (UFF) und die Bürgerinitiative „GemeinWohl-Lobby“ (GWL) gemeinsam eine Email-Aktion an die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundesfinanzminister, den „Deutschen Journalisten-Verband“ und an „Amnesty International“ in Deutschland wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gestartet.
 
Die Initiatoren der Aktion meinen, dass gerade Deutschland durch seine Vergangenheit eine hohe Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte trägt.
 
Deshalb rufen sie zur regen Teilnahme an der Aktion auf. Die Initiatoren sind davon überzeugt, wenn viele Menschen gegen die inhumanen Maßnahmen ihre Stimme erheben, könnten wir gemeinsam etwas bewegen.
 
Unter diesem Link kann man sich an der Aktion beteiligen.

 
Quelle: tkp.at/2026/04/13/aktion-gestartet-wegen-menschenverachtender-eu-sanktionen-gegen-einzelpersonen
 

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