Die lassen sich doch diesen Trumpf nicht aus der Hand nehmen

13.05.2023 Strafanzeige gegen STIKO und RKI wird nicht weiterverfolgt
 
Strafrelevante Sachverhalte namentlich gegen Ex-RKI-Chef Wieler und Ex-Minister Spahn und andere wurden von einem Berliner Oberstaatsanwalt nicht anerkannt. Unter anderem wird damit argumentiert, dass keine Anhaltspunkte für strafrelevantes Handeln vorlägen. Alle Impfstoffe gegen Corona wären hinreichend geprüft und zugelassen worden. Experten hätten zudem bestätigt, dass diese mRNA-basierten Stoffe sicher und wirksam seien. Außerdem lägen auch sonst keine Anhaltspunkte für irgendeine Gefährdung vor.
 
Dr. Gunter Frank, Arzt und Publizist, zum Schreiben des Oberstaatsanwalts:
„Das ist hanebüchen und zeigt, dass die Justiz nicht unabhängig ist, sondern hier politisch agiert, um mit aller Macht das Narrativ zu retten. Ein trauriges Spiel.“

 
Quelle: epochtimes.de/politik/ausland/strafanzeige-gegen-stiko-und-rki-wird-nicht-weiterverfolgt-a4265119.html (Abo)
 

14.05.2023 Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Staatssekretär Graichen
 
„Gegen Herrn Staatssekretär Patrick Graichen sind zwar verschiedene Strafanzeigen eingegangen“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin der „Welt am Sonntag“. „Weder aus den Anzeigen noch aus der Presseberichterstattung hat sich jedoch ein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung ergeben. Das Verfahren ist daher ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden.“
 
Graichen steht in der Kritik, weil er an der Neubesetzung des Spitzenpostens der bundeseigenen Deutschen Energie-Agentur (Dena) beteiligt war. Der Job wurde dem früheren Berliner Grünen-Politiker Michael Schäfer zugesprochen. Dieser war Graichens Trauzeuge, was der Staatssekretär zunächst aber nicht mitgeteilt hatte.

 
Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/berliner-staatsanwaltschaft-ermittelt-nicht-gegen-staatssekretaer-graichen-2-a4266751.html

 

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen (§ 146 GVG)
 
Danach ist die Bundesjustizministerin gegenüber dem Generalbundesanwalt und den Bundesanwälten weisungsbefugt, auf Landesebene sind das die jeweiligen Justizminister.
 
Anschließend kommen in der Hierarchie die Generalstaatsanwälte der Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten.
 
Beim Landgericht ist der Leitende Oberstaatsanwalt zu Weisungen befugt, der über den einzelnen Oberstaatsanwälten steht. Diese wiederum können gegenüber den einzelnen Staatsanwälten Weisungen erteilen.

 
Quelle: jura-online.de/blog/2020/12/09/unabhangigkeit-der-staatsanwaltschaft-lambrecht-will-weisungsrecht-von-justizministerien-einschranken
 

14.06.2022 Frage an den amtierenden Justizminister Marco Buschmann:
 
„Wie stehen Sie zu dem Gesetz, dass die Justizminister der Länder gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist?“
 
Antwort: „Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Die Arbeit der Staatsanwaltschaften als Organe der Rechtspflege erfolgt nach Recht und Gesetz. Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.“

 
Quelle: abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zu-dem-gesetz-dass-die-justizminister-der-laender-gegenueber-der-staatsanwaltschaft
 

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