01.03.2024 Kommunen müssen jeder Flüchtlingsfamilie Unterkunft bereitstellen – nicht aber Einheimischen
Die Ehefrau und die beiden Kinder eines anerkannten Asylanten waren im Rahmen des Familiennachzugs in die bayerische Gemeinde Eichenau gereist – obwohl den Betroffenen ausdrücklich mitgeteilt worden war, dass es wegen des Wohnungsmangels einerseits und wegen der Überbelegung aller staatlichen Einrichtungen andererseits keinerlei Aussicht auf eine feste Unterkunft für die Familie gebe.
Die Frau und ihre Kinder reisten trotzdem nach Deutschland. Dadurch hätten sie sich quasi freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben, argumentierte die Kommune deshalb. In solchen Fällen sei der Staat nicht verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen.
Diese Sichtweise hat das Gericht jetzt verworfen. Dass der Bund Familiennachzug auch ohne Nachweis einer Unterkunft erlaube und damit das Risiko einer Obdachlosigkeit steige, entbinde die Kommune nicht von ihrer Pflicht zur Unterbringung.
Quelle: tichyseinblick.de/daili-es-sentials/gemeinde-muss-familie-eines-fluechtlings-unterkunft-bereitstellen