Neues Postgesetz: „Die Formulierungen sind uneindeutig“

25.07.2024 Mit einem neuem Postgesetz heuchelt die Regierung den Willen, die Machenschaften von DHL abzustellen
 
Der teilstaatliche Paketversender DHL stellt immer mehr Packstationen auf App-Steuerung um, sodass Empfänger ein Smartphone brauchen, um ihre Pakete dort abzuholen. Das kürzlich in Kraft getretene neue Postgesetz enthält wohlklingende Formulierungen, die so tun, als wollten sie dieser Altersdiskriminierung einen Riegel vorschieben. Doch die Verantwortlichen wissen, dass die Schlupflöcher in den gewählten Formulierungen dafür sorgen, dass DHL kaum etwas ändern muss.
 
Ich hatte an die Bundesnetzagentur, die für DHL zuständige Regulierungs- und Verbraucherschutzbehörde, geschrieben und gefragt, was sie von der Diskriminierung alter Menschen ohne Smartphone durch DHL hält und ob sie etwas dagegen unternehmen will. Zu meiner Überraschung wurde ich auf ein neues Postgesetz hingewiesen, das vor wenigen Tagen, am 19.07.2024 in Kraft getreten ist. Die Bundesnetzagentur schrieb mir am 24.07.2024:
 
„Bislang war nicht ausdrücklich geregelt, ob Postunternehmen Sendungen in App-gesteuerte Packstationen ohne Zustimmung des Empfängers einliefern durften. Der Gesetzgeber hat auf das Problem reagiert. Das neue Postgesetz (§ 13 Absatz 3 Satz 3) schreibt nunmehr vor, dass Empfänger der Hinterlegung in App-gesteuerte Stationen im Einzelfall oder dauerhaft widersprechen können.
 
Die Benachrichtigungskarte, die beim Empfänger eingeworfen wird, muss über dieses Widerspruchsrecht informieren und die Kontaktdaten des Unternehmens enthalten. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen, damit auch Menschen ohne Smartphone und Internet ihre Pakete erhalten.“
 
Weiterlesen => norberthaering.de/news/postgesetz

 

26.07.2024 Warum die Verbraucherzentralen sich nicht mit der Altersdiskriminierung durch DHL befassen wollen
 
Die Verbraucherzentralen haben sich bisher nicht öffentlich mit dem Smartphone- und App-Zwang durch den teilstaatlichen Paketdienstleister DHL befasst. Die naheliegende Vermutung ist, dass die Verbraucherzentralen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Aber der wahrscheinliche Hauptgrund ist noch weniger respektabel.
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband antwortete auf meine Anfrage vom 17.07.2024, ob für ihn der Smartphone-Zwang an vielen DHL-Packstationen eine Form von Altersdiskriminierung darstellt, und ob er etwas dagegen zu tun plane: Das Thema Post und Pakete behandelten die Verbraucherzentralen der Länder; ich möge mich an das in NRW wenden – was ich tat.
 
Die Antwort aus NRW lautete, man könne sich dazu derzeit nicht äußern, „weil wir keine aktuelle Untersuchung zu DHL durchgeführt haben“.
 
Die Inaktivität und das Desinteresse der Verbraucherschützer sind sehr verwunderlich, wurde doch die DHL schon 2023 mit beträchtlichem Medienecho von Digitalcourage für den App-Zwang bei Packstationen mit dem Negativpreis BigBrotherAward ausgezeichnet. Das Desinteresse scheint auch in den anderen Bundesländern vorzuherrschen. Eine Netzsuche erbrachte zum Beispiel eine recht aktuelle Seite der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu „Ärger mit Paketdiensten“ auf der das Thema App-Zwang durch DHL nicht vorkommt.
 
Weiterlesen => norberthaering.de/news/dhl-und-verbraucherzentralen
 

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