Menschenrechte nach Brüsseler Art

07.05.2023 Wenn Gerichte ihre Kompetenzen überschreiten
 
Der Europäische Gerichtshof in Strassburg ist für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention verantwortlich. Durch seine progressive Rechtsprechung schafft er zunehmend „neue Menschenrechte“.
 
Der EGMR wirkt wie eine Art Katalysator, der die Fortentwicklung der Menschenrechte vorantreibt und über den Willen der Staaten hinausgeht. Dies lässt sich an seiner Rechtsprechung deutlich erkennen. So hält er fest, dass die Menschenrechtskonvention ein „lebendiges Instrument“ ist und jederzeit „im Lichte der heutigen Gegebenheiten“ ausgelegt werden kann. In einem anderen Urteil betonte er den „dynamischen und evolutiven Zugang beizubehalten“.
 
Vor allem Länder des ehemaligen Ostblocks wehren sich gegen diese Auslegung von „neuen Menschenrechten“. Kritik wird laut, dass diese ein antidemokratisches Machtinstrument seien und als Mittel zur Auflösung von familiären, religiösen, kulturellen und nationalen Zugehörigkeiten angewandt werden.
 
Bereiche wie die Gleichstellung verschiedener Partnerschaftsmodelle und die Anerkennung von geschlechtlichen und sexuellen Identitäten konnten sich in der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht durchsetzen. Heute gelten diese dank der Rechtsprechung des EGMR als „neue Rechte“.
 
Diese „ausufernde“ Rechtsprechung des EGMR hat weitere fatale Folgen. Die Erweiterung der (sexuellen) Rechte – wie das Recht auf geschlechtliche und sexuelle Identität –, die von den Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der EMRK überhaupt nicht vorgesehen waren, führen faktisch zu einer Verfassungsänderung in der Schweiz. [Anm: Wahrscheinlich nicht nur dort]
 
Die Rolle der EGMR-Richter wäre es, die Politik zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Regierungen und Parlamente die fundamentalen Menschenrechte und Werte respektieren. Es ist allerdings nicht ihr Auftrag, neue Rechte zu schaffen, politisch zu agieren und unter Ausschaltung des nationalen Verfassungsgebers die EMRK nach ihren persönlichen Vorstellungen „dynamisch“ weiterzuentwickeln.

 
Quelle: epochtimes.de/politik/ausland/wenn-gerichte-ihre-kompetenzen-ueberschreiten-a4229761.html
(nur mit Anmeldung)

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung