Man kann diesem System und seinen Bütteln nicht vertrauen

01.10.2025 Alte Lebensversicherung: Steuervorteil für Rente in Gefahr
 
Millionen Deutsche haben noch eine Lebensversicherung, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde. Der Clou bei solchen Alt-Lebensversicherungsverträgen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Auszahlung des Kapitals in einer Summe komplett steuerfrei.
 
Das sollte auch bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gelten, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Auch die Auszahlung einer monatlichen Rente aus solchen Verträgen sollte laut einem BFH-Urteil steuerfrei sein.
 
Doch der Gesetzgeber hat der Anwendung dieses steuerzahlerfreundlichen Urteils einen Riegel vorgeschoben und rückwirkend(!) klargestellt(!), dass laufende Rentenzahlungen aus solchen Alt-Lebensversicherungsverträgen mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind.
 
Gegen diese Besteuerung formiert sich nun Gegenwehr. Zwei Verfahren laufen nun beim Finanzgericht Münster mit dem Aktenzeichen 6 K 57/24 und beim Finanzgericht Nürnberg mit dem Aktenzeichen 6 K 1408/24.
 
Betroffene Steuerzahler sollten gegen die Besteuerung laufender Rentenzahlungen aus Alt-Lebensversicherungsverträgen Einspruch einlegen und mit Hinweis auf die beiden Musterprozesse einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens stellen.

 
Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de/alte-lebensversicherung-steuervorteil-fuer-rente-in-gefahr-367927
 

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