26.06.2026 Verwaltungsgericht Köln stoppt vorläufig AfD-Einstufung als gesichert rechtsextrem
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26.02.2026 dem Eilantrag der AfD größtenteils stattgegeben und dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ untersagt, die Partei bis zum Hauptsacheurteil als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen.
Das Gericht erkennt einen starken Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen an, etwa durch Programmpunkte wie Minarettverbot, Muezzinrufverbot oder Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen, die die Religionsfreiheit und Menschenwürde tangieren könnten.
Das Urteil gilt einstweilig; Beschwerde ans OVG NRW ist möglich.
Quelle: apolut.net/vg-koeln-stoppt-vorlaeufig-afd-einstufung-als-gesichert-rechtsextrem