„Kreative Rechtsfortbildung“ und „EU-Revolution von oben“

29.04.2026 LGBTQ-Urteil: Wendepunkt im EU-Recht
 
Am 21.04.2026 hat der „Europäische Gerichtshof“ das im Juni 2021 vom ungarischen Parlament beschlossene Kinderschutzgesetz wegen seines LGBTQ-Personen evident diskriminierenden und stigmatisierenden Inhalts für unionsrechtswidrig erklärt.
 
Das allein ist jedoch nicht der Grund dafür, dass künftige Lehrbücher über das EU-Recht den Fall als integrationsgeschichtlichen Wendepunkt behandeln werden.
 
Der EuGH hätte es in seinem Urteil nämlich bei dem Nachweis ungarischer Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit, gegen mehrere Richtlinien, Verordnungen und durch die Grundrechtecharta garantierte Rechte belassen können, ohne dass dies etwas an den Rechtsfolgen geändert hätte.
 
Der Grund für die Aufnahme in die Annalen der Integrationsgeschichte ist ein anderer: Der EuGH legt eine neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus.
 
Die Union, so steht es in Artikel 2, gründet sich auf eine Reihe von Werten, darunter die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.
 
Bis vor zehn Jahren wurde diese Aufzählung als Teil einer programmatischen Selbstbeschreibung verstanden. Artikel 7 verlieh der europäischen Politik eine Wächterfunktion über die Unionswerte:
 
Der Rat durfte einzelne Mitgliedstaaten bei anhaltenden, schwerwiegenden Werteverstößen sanktionieren. Aus diesem Verfahren wurde der Gerichtshof bewusst herausgehalten.
 
Niemand kam auf die Idee, bei den Unionswerten handle es sich um unionsrechtliche Bindungen der Mitgliedstaaten, die sich durch EuGH-Urteile durchsetzen lassen.
 
Weiterlesen =>Weiterlesen => faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wendepunkt-im-eu-recht-das-lgbtq-urteil-gegen-ungarn-200774113.html

 
– gefunden über Journalistenwatch.com
 

12.05.2026 Diktatur der Werte: EU-Machtverschiebung zum Richterstaat
 
Erstmals in der Geschichte der EU stellte das Gericht einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV in einem Vertragsverletzungsverfahren fest. Was bedeutet das? Ungarn wurde verurteilt, weil sein Kinderschutzgesetz gegen die Werte der EU verstoßen hat.
 
Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner sieht darin eine grundlegende Machtverschiebung in der EU.
 
Die EU-Kommission könne künftig in jedem Politikbereich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland oder andere Mitgliedstaaten einleiten, wenn sie einen Verstoß gegen die allgemeinen Werte des Art. 2 EUV behaupte – Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
 
Lindner erklärt in einem X-Post am 10.05.2026:
 
Weiterlesen => tkp.at/2026/05/12/diktatur-der-werte-eu-machtverschiebung-zum-richterstaat

 

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