17.01.2024 Die EU will die Internetnutzung der Europäer ausspionieren
Die Europäische Kommission ist ein EU-Gesetzgebungsorgan mit Regulierungsbefugnis für digitale Technologien. Der eIDAS-Artikel 45, ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, würde bewusst Bereiche der Internetsicherheit schwächen, die die Industrie seit über 25 Jahren sorgfältig entwickelt und gehärtet hat. Der Artikel würde den 27 EU-Regierungen weitreichende Überwachungsbefugnisse über die Internetnutzung einräumen.
Die Vorschrift würde von allen Internet-Browsern verlangen, dass sie einem zusätzlichen Stammzertifikat einer Behörde (oder einer regulierten Einrichtung) aus jedem der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertrauen. Für die nicht technisch versierten Leser werde ich erklären, was ein Root-Zertifikat ist, wie sich das Vertrauen in das Internet entwickelt hat und was Artikel 45 damit zu tun hat. Und dann werde ich einige Kommentare aus der Tech-Community zu diesem Thema hervorheben.
Im nächsten Abschnitt dieses Artikels werde ich erklären, wie die Vertrauensinfrastruktur des Internets funktioniert. Dieser Hintergrund ist notwendig, um zu verstehen, wie radikal der vorgeschlagene Artikel ist. Die Erläuterung soll auch für einen technisch nicht versierten Leser verständlich sein.
In der fraglichen Verordnung geht es um die Sicherheit des Internets. Mit „Internet“ sind hier vor allem die Browser gemeint, die Websites besuchen. Die Sicherheit des Internets besteht aus vielen verschiedenen Aspekten. Artikel 45 zielt darauf ab, die Public Key Infrastructure (PKI) zu ändern, die seit Mitte der 90er Jahre Teil der Internetsicherheit ist. Die PKI wurde zunächst eingeführt und dann über einen Zeitraum von 25 Jahren verbessert, um Nutzern und Herausgebern die folgenden Garantien zu bieten:
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