12.02.2024 EU-Staaten schaffen Grundlage für Nutzung russischer Gelder für Ukraine
Die EU hat die Grundlage für die Nutzung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine geschaffen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte, wurden am 12.02.2024 zwei Gesetzestexte dafür angenommen. Sie regeln unter anderem, dass außerordentliche Erträge aus der Verwahrung der Zentralbank künftig gesondert aufbewahrt werden müssen. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, Erträge für den Wiederaufbau der von Russland angegriffenen Ukraine bereitzustellen.
Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 200 Mrd. € der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen. Das in Brüssel ansässige Finanzinstitut Euroclear hatte zuletzt mitgeteilt, 2023 rund 4,4 Mrd. € an Zinseinnahmen gemacht zu haben, die in Verbindung zu Russlandsanktionen stehen.
Quelle: wiwo.de/politik/europa/ukraine-krieg-eu-staaten-schaffen-grundlage-fuer-nutzung-russischer-gelder-fuer-ukraine/29650946.html
19.01.2024 Konfisziertes Vermögen: Was tun mit den eingefrorenen 300 Mrd. Dollar aus Russland?
Kleinster gemeinsamer Nenner scheint derzeit, auf Zinsgewinne der Finanzinstitute, die russische Milliarden verwahren, eine Art Übergewinnsteuer zu kassieren – und diese dann zu konfiszieren. Dafür müssten separate Konten für alle Anlage- und Zinsgewinne eingerichtet werden. Gegen diese Idee gibt es laut Belgiens Regierungschef Alexander De Croo große Zurückhaltung – darunter wohl auch in Deutschland und Frankreich.
Ein Zugriff auf Zinserlöse hätte den rechtlichen Vorteil, dass russisches Eigentum an sich unberührt bleibt. Dennoch hat die EZB offenbar davor gewarnt, dass selbst dies sich destablilisierend auf das Finanzsystem auswirken könnte. Internationale Anleger könnten sich aus Europa zurückziehen, wenn die EU auf Zufallsgewinne von Verwahrern zugreife.
Eine Beschlagnahmung von eingefrorenem Geld eines anderen Staates wäre ein Novum, das völkerrechtlich nicht gedeckt ist – und damit ein Verstoß. Daher liegen die Mittel bei so genannten Zentralverwahrern – neben Euroclear auch Clearstream in Luxemburg. Bedenkenträger wollen vermeiden, einen völkerrechtlichen Präzedenzfall zu schaffen. Das Prinzip der Staatenimmunität besagt, Staaten dürfen nicht einfach über das Vermögen anderer souveräner Staaten verfügen.
Quelle: capital.de/wirtschaft-politik/russland–was-tun-mit-den-eingefrorenen-300-mrd–dollar-aus-russland–34379232.html