23.07.2026 Deutschland genehmigt umstrittenes französisch-russisches Atomprojekt
Die deutschen Behörden gaben am 22.07.2026 bekannt, dass sie grünes Licht für ein umstrittenes französisch-russisches Atomprojekt geben, von dem Kritiker befürchten, dass es Moskau Spionage und Sabotage ermöglichen könnte.
Das geplante Joint Venture einer Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens „Framatome“ und der staatlichen russischen Atomenergiebehörde „Rosatom“ zielt auf die Herstellung von Brennstäben ab, die in Reaktoren russischer Bauart zum Einsatz kommen.
Standort wird die Brennstabbauanlage von „Framatome“ in der Stadt Lingen in Niedersachsen, nahe der niederländischen Grenze sein.
Umweltminister Christian Meyer erklärte, sein Ministerium habe „keine rechtliche Möglichkeit, den Antrag abzulehnen oder eine Frist zu setzen“, da keine Sanktionen gegen „Rosatom“ bestünden.
„Rosatom“ wurde von den aufeinanderfolgenden Runden der EU-Sanktionen gegen Russland nach dessen großangelegter Invasion der Ukraine im Februar 2022 ausgenommen, da es im Bereich der zivilen Kernenergie keine Alternativen zu Russland gibt.
„Anstatt dass ‚Framatome‘ ein Joint Venture mit ‚Rosatom‘ eingeht, sollten sich unsere französischen Freunde an andere Hersteller wenden“, sagte Henrichmann, der den Vorsitz im parlamentarischen Ausschuss zur Überwachung der Nachrichtendienste innehat, gegenüber AFP.
„Unsere transatlantischen Partner beliefern ukrainische Reaktoren schon seit einiger Zeit mit denselben Brennstäben, die die Franzosen nun gemeinsam mit den Russen in Lingen produzieren wollen“, sagte er.
Quelle: euractiv.com/de/news/deutschland-genehmigt-umstrittenes-franzosisch-russisches-atomprojekt
Die Planung begann wohl schon 2021.
Wurde die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens zwischen der russischen Atomfirma TVEL – ein Tochterunternehmen des staatlichen Konzerns Rosatom – und der französischen Framatome in Lingen bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt (https://taz.de/Atom-Fabrik-in-Lingen/!5771712/), bzw. wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Genehmigungsverfahrens?
Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten Investitionsprüfverfahren als Verschlusssache „VS – VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.
Quelle: dserver.bundestag.de/btd/19/326/1932692.pdf
Bei uns werden zur gleichen Zeit Kernkraftwerke abgeschaltet, in der ein „Join Venture“ zwischen Franzosen und Russen geplant war, um auf deutschem Boden eine Fabrik zu errichten, die Brennstäbe für die Ukraine herstellen, was jetzt gegen den Willen der Landesregierung durchgesetzt wird.
Was in diesem Land passiert, spottet inzwischen jeder Beschreibung.
#JustMy2Cent