Kein Blackout dank Stromrationierung

22.04.2023 Bundestag beschließt verpflichtenden Einbau intelligenter Stromzähler
 
Ziel ist es, die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben (FAZ: 20.04.23). Über die sogenannten Smart Meter können die Netzbetreiber den Strom rationieren, indem sie den Strombezug für große Verbraucher wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos per Fernzugriff drosseln oder ganz abschalten.

 

Man wird gezwungen auf Wärmepumpen umzusteigen, die dann im Winter (möglichst noch bei Minustemperaturen) mal ein paar Stunden abgeschaltet werden können? Wer hatte das nochmals prophezeit? Fängt -glaube ich- mit Verschwörungs… an und hört mit …theoretiker auf.

 

Auslöser für Netzertüchtigungspflichten (Ausbau, Verstärkung, Optimierung)
 
• Grundsätzliche Pflicht zur bedarfsgerechten Netzertüchtigung nach § 11 Abs. 1 EnWG gilt dauerhaft und uneingeschränkt.
• Bedarfsgerechter Netzausbau hat dabei vorausschauend zu erfolgen und soll sich dabei auf das für die jeweilige Region geltende Regionalszenario nach § 14d EnWG stützen.

 

Übersetzung: Die Netzbetreiber haben gefälligst dafür zu sorgen, dass alles reibungslos klappt, unabhängig von dem Chaos, das durch Politiker verursacht wird, die bei ihrer dogmatischen Energiewende nicht weiter denken als von Zwölf bis es läutet.

 

Es scheint unterschiedliche Ansichten über die Auswirkungen der Einführung von Smart Metern zu geben. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnte vor möglichen Überlastungsproblemen und lokalen Stromausfällen im Verteilnetz, wenn viele neue Wärmepumpen und Ladestationen gleichzeitig am Netz sind.

 

Klaus Müller warnt? Ach was?! Hatte der nicht erst im Februar salbadert, „eine sichere Versorgung mit Strom sei bis Ende des Jahrzehnts gewährleistet“?

 

Laut einem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur sollen Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, steuernd einzugreifen(!), um den sicheren Netzbetrieb aufrechtzuerhalten. Dabei sollen den Versorgern zwar keine vollständige Abschaltung einzelner Verbrauchseinrichtungen möglich sein, jedoch eine temporäre Reduzierung(!) des Strombezugs aus dem Netz. Die Pläne zur Stromrationierung sollen demnach ab dem 01.01.2024(!) in Kraft treten (Bundesnetzagentur: 24.11.22).

 

Zur Wiederholung: Die Bundesnetzagentur plante schon im November 2022 die „temporäre Reduzierung des Strombezugs“ und Robert Habecks Grünen-Spezi stellt sich im Februar hin und schwadroniert „Die Stromversorgung is‘ sischer!“ Da könnte man genauso gut behaupten, wenn z.B. montags nur Brot, dienstags nur Gemüse, mittwochs nur Obst, donnerstags nur Nudeln und so weiter in den Regalen der Supermarktketten zu finden sind, die Lebensmittelversorgung sei sicher.

 

Henning Herbst vom Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass gewisse Eingriffsrechte im absoluten Notfall notwendig sind, um das Energiesystem und die Stromverteilnetze betreiben zu können.

 

Im absoluten Notfall sollte man Politiker, die unserem Land Schaden zufügen, abwählen können.
 
#JustMy2Cent“

 
Quellen:
blackout-news.de/aktuelles/bundestag-beschliesst-verpflichtenden-einbau-intelligenter-stromzaehler
bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Anlagen_Konsultation/BK6-22-300_Eckpunktepapier.pdf
 

PS: Wie unsicher diese Dinger sind beschreibt Holger Douglas von TE sehr ausführlich. Und wie die Konsequenzen letztendlich doch aussehen könnten, beschreibt Marc Elsberg in Blackout.
 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung