07.06.2026 Die FAZ entdeckt den Fall Hüseyin Dogru
Ein Jahr lang war die existenzvernichtende Sanktionierung eines in Berlin lebenden deutschen Journalisten kein Thema für den deutschen Medien-Mainstream.
Wegen seiner journalistischen Tätigkeit hat er Berufs- und Reiseverbot und sein gesamtes Vermögen wurde ihm entzogen. Wer ihn finanziell unterstützt, macht sich strafbar.
Man duckte sich vor dem schwierigen Thema weg. Doch inzwischen scheint die Kampagne gegen die mittelalterlich-absolutistisch anmutende Bestrafung unbotmäßiger Berichterstattung so viel Öffentlichkeit geschaffen zu haben, dass wegducken nicht mehr geht.
Und so hat die FAZ kurz hintereinander zwei längere Stücke darüber geschrieben. Sie stecken ab, wie man die eigentlich nicht zu verteidigenden, dem Rechtsstaat offenkundig Hohn sprechenden Sanktionen verteidigen kann:
a) Relativierende Kritik: Die Sanktionen sind eine Aktion wohlmeinender Regenten und in der Sache vermutlich gerechtfertigt, aber ungeschickt und „wenig souverän“, weil sie das (falsche) Narrativ befeuern die EU und die Bundesregierung handelten autoritär und undemokratisch. Außerdem könnten die autoritären Maßnahmen von einer künftigen, weniger wohlmeinenden (AfD)-Regierung für weniger edle Zwecke genutzt werden.
b) Mit der dicken Moralkeule: Putin ist der Teufel, der sanktionierte Journalist ist mit ihm im Bunde. Deshalb kann kein Gegenmittel falsch sein. Was die Regierung und Geheimdienste sagen, stimmt (immer). Wer das bezweifelt, ist Putin-Versteher.
Die Relativierungsmethode
Feuilleton-Redakteur Harald Staun holt die Leser am 05.06.2026 mit seiner zusammenfassenden Einleitung dort ab, wo ihre mindestens ansatzweise kritischen Gedanken sein dürften:
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