25.05.2026 Rundfunkbeitrag vor Gericht – Musterklage kann Steuerzahlern Geld bringen
Steuerzahler sollten den gezahlten Rundfunkbeitrag in der Einkommensteuererklärung angeben. Als Ansatz kommen Sonderausgaben in Betracht. Hilfsweise kann außerdem eine außergewöhnliche Belastung genannt werden.
Das Finanzamt wird den Abzug jedoch voraussichtlich streichen. Deshalb reicht die bloße Angabe in der Erklärung nicht aus. Nach dem Steuerbescheid müssen Betroffene fristgerecht Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Steuerzahler sollten deshalb nach Erhalt des Steuerbescheids sofort prüfen, ob das Finanzamt den angesetzten Betrag gestrichen hat. Ist das der Fall, sollten sie schriftlich Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann kurz gehalten werden. Wichtig sind das Steuerjahr, das Datum des Steuerbescheids, der gezahlte Betrag und das Aktenzeichen des Musterverfahrens. Außerdem sollten Steuerzahler ausdrücklich das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Eine mögliche Formulierung lautet: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [Jahr] vom [Datum] ein. Ich beantrage, die gezahlten Rundfunkbeiträge in Höhe von [Betrag] Euro steuermindernd als Sonderausgaben, hilfsweise als außergewöhnliche Belastung, zu berücksichtigen. Zur Begründung verweise ich auf das beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern anhängige Musterverfahren zum Rundfunkbeitrag, Az. 1 K 67/26. Zusätzlich beantrage ich das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung.“
Wer keinen Einspruch einlegt, riskiert einen endgültigen Steuerbescheid. Dann kann ein späteres positives Urteil oft nicht mehr genutzt werden. Deshalb zählt der eigene Verfahrensstand.
Quelle: blackout-news.de/aktuelles/rundfunkbeitrag-vor-gericht-musterklage-kann-steuerzahlern-geld-bringen