07.06.2023 AfD zweitstärkste Kraft in Deutschland! Nun legt Institut des Bundestags Parteiverbot nahe
Während die Zustimmung für die Arbeit der Bundesregierung stetig sinkt, steigen die Umfragewerte für die AfD im Wochentakt. Bundesweit liegt die Alternative zwischen 17% und 19%, in Sachsen (32 %) und in Thüringen (30 %) liegt sie bei den Wahlumfragen gar in Führung. Nun wirft eine Analyse des DIMR der AfD “Demokratiefeindlichkeit” vor und sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der Partei als gegeben.
Verfasser der Analyse ist der Jurist Hendrik Cremer. Promoviert hat er über den Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Außerdem hat er sich dafür ausgesprochen, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Das DIMR, die “unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands”, wird aus dem Haushalt des Bundestages finanziert (und ist somit eben nicht unabhängig).
Ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen, aber die Hürden dafür sind hoch. „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei“, erklärte das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 nach dem zweiten gescheiterten Versuch, die NPD zu verbieten.
Quelle: report24.news/afd-zweitstaerkste-kraft-in-deutschland-nun-legt-institut-des-bundestags-parteiverbot-nahe
Es geht auch nicht darum, die AfD verbieten zu lassen. Es geht darum, potentiellen Wählern einzuhämmern, dass sie „rechts-rechts-Nazi“ sind, wenn sie die AfD wählen.
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