03.12.2024 Das EU-Vermögensregister kommt durch die Hintertür
Als bekannt wurde, dass die EU-Kommission eine Studie zur Machbarkeit eines allgemeinen Vermögensregisters ausgeschrieben hatte, tat diese so, als verfolge sie solche Pläne gar nicht.
Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt, und alles deutet darauf hin, dass die EU die finanzielle Totalüberwachung der Bürger auf dem Umweg über die Banken einführt.
Von diesen und der Aufsicht ist nicht zu erfahren, auf welcher Grundlage die Banken neuerdings Auskunft über das Gesamtvermögen der Kunden verlangen.
Unter dem Titel „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ hat die EU-Kommission 2021 den Untersuchungsauftrag ausgeschrieben, wie sich die verschiedenen nationalen und EU-weiten Informationsquellen über Vermögenseigentum verknüpfen lassen, um ein umfassendes Bild über die Vermögenswerte aller Bürger und Unternehmen in der EU zu bekommen.
Seit März ist der Abschlussbericht des Brüsseler „Centre for European Policy Studies“ und der Unternehmensberatung EY veröffentlicht. Von der Lektüre des knapp 400 Seiten starken wüstenwindtrockenen Werkes rate ich Normalsterblichen ab.
Ich schrieb im August 2021 über die Absicht der Kommission, deutsche Mainstream-Medien ein paar Wochen später. Den dadurch aufgeweckten EU-Parlamentariern antwortete die Kommission, man habe keine Pläne für ein EU-weites Vermögensregister. Dieses stehe in keinem Arbeitsprogramm der Kommission. Die Parlamentarier und die Medien gaben sich mit dem halbbeligen Dementi zufrieden.
Das war hochgradig naiv und voreilig.
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