17.11.2023 Verfassungsschutz-Chef Haldenwang verfolgt „persönliche Anliegen“
Haldenwang ist eine laufende Affäre: kaum ein Auftritt, bei dem er seine Neutralität als Behördenchef nicht selbst infrage stellt. Offenbar will er den Aufstieg der AfD persönlich verhindern. Dafür macht er auch vor kruden Vergleichen nicht Halt.
Vom Moderator auf die AfD angesprochen, ob er sich vorstellen kann, das es doch passieren könnte, dass die AfD in sieben Jahren Teil einer Bundesregierung sei, also im Grunde die „Brandmauer“ nicht halten werde, antwortete Haldenwang:
„Ich habe keine Glaskugel … Ich sehe Tendenzen und die gehen leider aktuell in eine Richtung und leider nicht in die andere Richtung. Daran müssen wir arbeiten, daran müssen wir Demokratinnen und Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln, wir müssen jetzt tätig werden, um so was in sieben Jahren vielleicht zu verhindern. Und das ist mein Optimismus, den ich eben habe, dass uns das noch gelingt.“ Im Klartext heißt das, dass Thomas Haldenwang und das Bundesamt für Verfassungsschutz daran arbeiten wollen, dass die AfD in Deutschland nicht in die Regierungsverantwortung gelangt.
Glaubt er, dass nach diesen Äußerungen die Aussagen und Einschätzungen des Amtes über die AfD noch über jeden Zweifel erhaben sind? Wie will nach dieser klaren Definition der politischen Ziele durch den Behördenchef der Behörde die Überparteilichkeit, die Neutralität und die Fairness noch abgenommen werden? Schließlich will Haldenwang in diese Richtung „tätig werden.“
Ein Verfassungsschutzpräsident, der mit einer so eminent parteipolitischen Mission in die Öffentlichkeit drängt, der sie belehren will, stellt durch sein Agieren die Resultate der Arbeit seiner Behörde selbst in Frage – aus dem einfachen Grund, weil er parteilich und nicht überparteilich auftritt. Er maßt sich im Grunde das Richteramt an und leistet damit einen Beitrag zur Selbst-Delegitimierung der Staatsorgane.
Quelle: tichyseinblick.de/meinungen/haldenwang-persoenliche-anliegen-verfassungsschutz