27.05.2026 Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste kommt
Am Vormittag des 27.05.2026 hat die Bundesregierung Weimers Gesetzentwurf gebilligt:
Demnach müssen große Streaming-Dienste wie „Netflix“, „Amazon Prime Video“ oder „Disney+“, aber auch Privatsender und Öffentlich-Rechtliche mindestens 8% ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren – also in Film-Produktionen, Serien oder Dokus.
Ab einer Investitionsquote von 12% oder mehr können die Medienunternehmen von einzelnen Detailvorgaben abweichen. Diese „Öffnungsklausel“ soll dazu dienen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender zu vermeiden.
Im Gegenzug verdoppelt der Bund die Filmfördermittel auf 250 Mio. € pro Jahr – hinzu kommen die kulturelle Film-Förderung und die Programme der Bundesländer. Zum Vergleich: Die Bundes-Games-Förderung wurde zur Saison 2026 auf 120 Mio. € aufgestockt.
An der staatlichen Investitionsverpflichtung hatte es zuvor viel Kritik von Lobbyverbänden und US-Konzernen gegeben.
Der Staatsminister verteidigt den „Filmbooster“ und verspricht sich einen Vorteil im internationalen Standort-Wettbewerb, weil einerseits Planbarkeit hergestellt wird und andererseits Streaming-Anbieter und Sender stärker als bisher in die Pflicht genommen werden.
„Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ‚Made in Germany‘ in Serie zu produzieren“, so Weimer.
Auch Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil verspricht sich vom Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG), dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen – und dass insbesondere unabhängige Produzenten profitieren.
Klingbeil: „Wer am deutschen und europäischen Filmmarkt gute Geschäfte macht, der muss hier auch seinen Beitrag leisten.“
Quelle: gameswirtschaft.de/politik/investitionsverpflichtung-streaming-dienste-weimer-270526