Der heroische Kampf der Politik „gegen Kinderpornografie“

30.08.2023 Was bedeutet die EU-Regel gegen illegale Inhalte für Plattformen und Nutzer?
 
Kinderpornografie, Terrorpropaganda, Hassrede und Angebote mit gefälschten Markenschuhen: Große Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen müssen künftig schärfer dagegen vorgehen.
Quelle: rnd.de/digital/was-bedeutet-die-eu-regel-gegen-illegale-inhalte-fuer-plattformen-und-nutzer-XLAK2DG7QFNTZJWEZQ4NZJ56WY.html

 

18.05.2024 EU Untersuchung gegen Facebook soll digitale ID vorantreiben
 
Vor etwa einem Jahr ist der „Digital Services Act“ in Kraft getreten.
 
Die Nutzung der europäischen digitalen ID zur Altersüberprüfung ist nur eine der Ideen, die in dem Zusammenhang entwickelt wurden um sie irgendwo verpflichtend machen zu können. Und die EU-Bürokraten versuchen sicherzustellen, dass diese umstrittenen Maßnahmen so dargestellt werden, als stünden sie in perfektem Einklang mit den ursprünglichen Plänen für den DSA zum Schutz der Kinder.
 
„Wir leiten ein formelles Verfahren gegen Meta ein. Wir sind nicht davon überzeugt, dass das Unternehmen genug getan hat, um die DSA-Verpflichtungen zu erfüllen und die Risiken negativer Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit junger Europäer auf seinen Plattformen Facebook und Instagram zu mindern“, sagte EU-Kommissar Thierry Breton.
 
Der Vorstoß gegen Meta dient genau dazu, die Verwendung der digitalen ID im Internet schrittweise verbindlich zu machen. Das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation ist damit ausgehebelt. Und sobald der digitale Ausweis mit dem neuen (programmierbaren) CBDC der EU verbunden ist, können Sie nicht mehr an der Gesellschaft teilnehmen, wenn die nicht gewählten Technokraten, die für die EU zuständig sind, entscheiden, dass Sie nicht gehorsam genug waren, aus welchem Grund auch immer.
Quelle: tkp.at/2024/05/18/eu-untersuchung-gegen-facebook-soll-digitale-id-vorantreiben

 

Und wieder ist eine Verschwörungstheorie schneller verpufft als man „Bürgerverarsche“ sagen konnte.

 

17.05.2024 Bundestag macht Strafverschärfung teils rückgängig
 
Die Mindeststrafen für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern werden wieder gesenkt. Der Bundestag hat ein Gesetz von Bundesjustizminister Marco Buschmann beschlossen. Das Mindeststrafmaß für die Verbreitung liegt nun bei sechs Monaten. Für den Abruf und Besitz solchen Materials gilt eine Mindeststrafe von drei Monaten.
 
In den vergangenen drei Jahren war es wegen der Heraufsetzung der Mindeststrafe nicht mehr ohne Weiteres möglich, von einer Bestrafung abzusehen. Denn Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind, gelten als Verbrechen.
 
Deshalb musste etwa auch eine Mutter mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie beispielsweise ein Nacktfoto vom Handy ihres Sohns an andere Eltern weiterleitet, um diese zu alarmieren. Das wurde nun wieder geändert.
Quelle: tagesschau.de/inland/bundestag-gewalt-kinder-mindeststrafe-100.html

 

Das hätte man unter Garantie auch anders regeln können. Aber denen ging es nie und denen geht es auch zukünftig nicht um den Schutz von Kindern.
 
#JustMy2Cent

 

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