09.05.2023 Kommt die Planwirtschaft auf leisen Sohlen?
Im Notfallstadium ist es den Regierungen untersagt, die Ausfuhr wichtiger Produkte in EU-Länder zu verbieten. Zudem kann die Kommission den Mitgliedstaaten empfehlen, Unternehmen beim Ausbau der Produktion zu unterstützen, beispielsweise durch beschleunigte Genehmigungsverfahren. Sollte dies nicht ausreichen, kann die Behörde in Brüssel in Ausnahmefällen Unternehmen dazu zwingen, Bestellungen für strategische Güter priorisierter zu bearbeiten – auch auf Kosten von Aufträgen anderer Kunden. Die Unternehmen dürfen das dann nur ablehnen, wenn sie schwerwiegende Gründe vorbringen können.
Das geplante Gesetz könnte im geringsten Fall zu Bürokratie, Preiserhöhungen und Lieferengpässen führen. Durch den geplanten Eingriff in die unternehmerische Freiheit entstünden Marktverzerrungen. Bestimmte Unternehmen würden vorrangig behandelt, während andere ihre Aufträge zurückstellen müssten. Die benachteiligten Unternehmen würden dafür noch nicht einmal entschädigt. Das geplante Gesetz stelle klar, dass Unternehmen, die vorrangige Aufträge annehmen, nicht für Vertragsverletzungen haftbar gemacht werden können. Die entstehenden Kosten, so der Plan, sollen dann von der öffentlichen Hand – also vom Steuerzahler – bezahlt werden.
Damit die Pläne tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, müssen sowohl das Europaparlament als auch der EU-Ministerrat zustimmen. Dort befindet sich der Entwurf im Moment in der Abstimmung.
Quelle: epochtimes.de/politik/analyse-politik/kritik-an-eu-plaenen-kommt-die-planwirtschaft-auf-leisen-sohlen-a4259730.html
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