„Beginn einer neuen Ära“

14.05.2024 „Schnellstartzonen“ für erneuerbare Energien: EU-Mitgliedsstaaten sollen bis 2026 handeln
 
Die Kommission schlägt neue Leitlinien vor, wie die EU-Mitgliedstaaten Gebiete auswählen können, in denen Wind- und Solarenergie automatisch beschleunigt gefördert werden, neue Unterstützung für Genehmigungsverfahren und eine Abkehr von preisbasierten Auktionen für erneuerbare Energien. Jedes EU-Mitglied muss bis Februar 2026 mindestens ein solches Gebiet haben.
 
Unter den Lobbygruppen für erneuerbare Energien in der EU war die Reaktion überwiegend positiv.
 
Die Kommission gibt den nationalen Regierungen auch eine Reihe von Empfehlungen, wie sie bei ihren Auktionen für erneuerbare Energien am besten andere Kriterien als den Preis anwenden können. Mehr als die Hälfte der installierten Anlagen für erneuerbare Energien werden über regelmäßige staatliche Ausschreibungen vergeben.
 
Nach jahrelangen Bitten der europäischen Industrie, die sich in einem reinen Preiswettbewerb mit billigeren ausländischen Optionen nur schwer behaupten kann, können die EU-Mitgliedstaaten nun gemäß den Leitlinien der Kommission „Qualität, die Fähigkeit, das Projekt fristgerecht zu liefern, verantwortungsvolles Geschäftsgebaren, Cyber- und Datensicherheit, Beitrag zur Resilienz, ökologische Nachhaltigkeit oder Innovation“ in ihre Auktionskonzepte aufnehmen.

 
Quelle: euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/schnellstartzonen-fuer-erneuerbare-energien-eu-mitgliedsstaaten-sollen-bis-2026-handeln
 

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