17.10.2012 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes
Eine umfängliche Beratung, die die Vorstellung über ein Leben im Ausland konkretisiert, und eine förderliche Vorbereitung müssen für Auswanderungswillige gesichert sein. In einschlägigen Fernsehshows wird gezeigt, welche Folgen eine Auswanderung ohne eine angemessene Beratung für die Betroffenen haben kann. Hiervon sind in vielen Fällen ganze Familien betroffen
Auswandererberatungsstellen in Deutschland werden zunehmend von Familien und Einzelpersonen angefragt, die im Ausland gescheitert sind und nunmehr Hilfe bei der Rückkehr nach Deutschland benötigen. Nach Rückkehr beziehen diese Personen meist auf längere Zeit Sozialhilfe.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Rückkehrer und Rückkehrerinnen entweder gar nicht oder von nicht autorisierten Personen einseitig und schlecht beraten worden sind. Um diese Auswanderungsfolgen zu vermeiden, bedarf es auch in der Zukunft einer qualifizierten Beratung, die der Staat durch die Genehmigung sicherstellt.
Bisher werden die Genehmigungen je nach Land von Landesbehörden, Bezirksregierungen oder Kommunen erteilt. Zurzeit gibt es ca. 250 Genehmigungsbehörden. All diese Stellen müssen die notwendigen Verwaltungsstrukturen vor halten, um ggf. einen Antrag bearbeiten zu können.
Angesichts von ca. zehn Anträgen bundesweit im Jahr ist das eine unvertretbare Belastung. Die bisherige Regelung hat auch dazu geführt, dass Antragsteller und Antragstellerinnen, die in dem einen Bundesland abgelehnt worden sind, in einem anderen Bundesland eine Genehmigung bekommen haben.
Grund dafür sind nicht einheitliche Maßstäbe im Genehmigungsverfahren. Die Bundesländer halten deshalb die Konzentration des Genehmigungsverfahrens auf eine einzige Stelle für sinnvoll. Damit gelten einheitliche Maßstäbe für alle Antragsstellenden.
Durch die Bearbeitung aller Anträge wird auch die Fachlichkeit bei der Bearbeitung erhöht.
Quelle: dserver.bundestag.de/btd/17/110/1711047.pdf
Ich dampfe das mal ein:
„Nach Rückkehr beziehen diese Personen meist auf längere Zeit Sozialhilfe.“
„Angesichts von ca. zehn Anträgen bundesweit im Jahr ist das eine unvertretbare Belastung.“
Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die für die Beratung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder wenn die antragstellende Person die für die Beratung erforderliche Sachkunde nicht nachweist.
Der Nachweis der Sachkunde gilt als erbracht, wenn die antragstellende Person fünf Jahre als unselbständiger Berater oder unselbständige Beraterin insbesondere bei einer in Absatz 2 genannten Auskunfts- oder Beratungsstelle tätig war.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden; nachträgliche Auflagen sind zulässig; darauf ist in der Erlaubnis hinzuweisen.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Stelle für das gesamte Bundesgebiet erteilt.
Quelle: buzer.de/gesetz/1787/a25767.htm
Und falls man alle Hürden überwunden hat, wird man mit der Wegzugsteuer „belohnt“.
Die Wegzugsbesteuerung, häufig auch als Wegzugsteuer bezeichnet, ist ein zentrales Thema im deutschen Steuerrecht und gewinnt zunehmend an Bedeutung im Kontext der internationalen Mobilität.
Das Ziel der Regelung ist es, die in Deutschland entstandenen, aber noch nicht realisierten Wertsteigerungen dieser Anteile zu besteuern, bevor sie durch den Wegzug aus dem deutschen Steuerzugriff entfallen könnten.
Sie greift ein, wenn eine steuerpflichtige Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt und dabei Anteile an Kapitalgesellschaften (mindestens 1%) hält oder Investmentanteile, die dem Investmentsteuergesetz unterliegen, deren Gewinn positiv ist und wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
ᐅ Der Anleger hält insgesamt Investmentanteile ≥ 1% gezeichneten/ausgegebenen Investmentanteile (innerhalb der letzten fünf Jahre) oder
ᐅ Investmentanteile, deren Anschaffungskosten EUR 500.000 betragen (jeder Investmentfonds wird gesondert betrachtet) sowie
ᐅ Anteile an Spezial-Investmentfonds.
Mit der zunehmenden Globalisierung und dem Wandel von Arbeits- und Lebensmodellen wird die Wegzugsbesteuerung zu einer wichtigen Maßnahme, um das deutsche Steueraufkommen zu sichern.
Quelle: grantthornton.de/themen/wegzugsteuer