23.04.2024 Am Europäischen Gerichtshof behängende Prozesse offenbaren den erschreckend totalitären Kurs der Europäischen Union
Laut Gericht der EU (der Bericht erstattender Richter war viele Jahre in höchstrangigem Dienst der gegnerischen Prozesspartei – sprich der EU- Kommission) können die Mitgliedsstaaten experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen auch mit Zwangsmaßnahmen von den Ärzten zur Anwendung bringen lassen!
Die EU ist auf dem Weg in den menschenverachtenden Totalitarismus.
In zwei am Europäischen Gerichtshof behängenden Prozessen (C-139/24 P und C-148/24 P) geht es um die Verletzung folgender, für einen demokratischen Rechtsstaat wesentliche Grundwerte:
ᐅ Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter an der Gerichten der EU.
ᐅ Grundrecht der EU-Bürger auf effektiven Rechtsschutz.
ᐅ Verbot pharmakologischer Experimente am Menschen ohne dessen informierte und freiwillige Einwilligung.
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Höchst problematische Besetzung der Gerichte der Europäischen Union
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter sind Grundvoraussetzungen für den sog. fairen Prozess (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 47 Charta der Grundrechte der EU).
Nun ist aber dieses Grunderfordernis für einen fairen Prozess gerade an den Gerichten der EU absurderweise nicht garantiert!
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Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz den EU-Bürgern verweigert
Die Bereiche, in denen die EU gesetzgebend tätig ist, werden laufend ausgeweitet, während den EU-Bürgern, aufgrund einer rechtswidrig ihr Klagerecht beschneidenden Rechtsprechung, meist kein effektiver Rechtsschutz gegen jene sie unmittelbar treffenden auch menschenrechtswidrigen Handlungen der EU-Organe zugestanden wird.
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Verletzung des Verbots pharmakologischer Experimente am Menschen ohne dessen informierte und freie Zustimmung – erschreckend totalitäre Einstellung des Gerichts der Europäischen Union, die im totalen Widerspruch zu den Grundprinzipen des EU- Rechts steht.
Der Schutz des menschlichen Genoms ist aufgrund seiner fundamentalen Wichtigkeit auf supranationaler u. internationaler Ebene verankert.
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Eine generell abstrakte unmittelbare Wirkung mit krimineller Relevanz entfalten die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission auch deshalb, weil mit ihnen, dennoch eine unbedingte Marktzulassung für fünf Jahre (verlängerbar) erteilt wurde. Trotz des Umstandes, dass die für die Bestätigung der propagierten Wirksamkeit u. Sicherheit (u. damit des propagierten positiven Nutzen/Risiko-Verhältnisses von Comirnaty und Spikevax) zunächst auferlegten klinischen Studien niemals gemacht wurden. Und die Kommission in einer blanken Lüge erklärt hat, es seien die Bedingungen für die unbedingte Marktzulassung erfüllt worden.
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Mit den angefochtenen Durchführungsbeschlüssen hat die EU Kommission in brutalster Verletzung fundamentaler Prinzipien des EU-Arzneimittelrechts Comirnaty und Spikevax für fünf Jahre u. verlängerbar, ohne Bedingungen, für die Massenanwendung an der EU-Bevölkerung zugelassen, obwohl für diese Substanzen niemals mit klinischen Studien die Wirksamkeit u. Sicherheit bestätigt wurden. Zynischer u. krimineller, weil ca. 448 Millionen EU-Bürger täuschend u. potentiell schädigend, geht es wohl kaum!
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Das Gericht behauptet, die Behörden der Mitgliedstaaten würden über ein uneingeschränktes Ermessen im Hinblick auf die Entscheidung verfügen, ob es zweckmäßig ist, den Ärzten die Anwendung von Comirnaty bzw. Spikevax aufzuerlegen, erforderlichenfalls auch mittels Zwangsmaßnahmen!
Dies widerspricht den fundamentalsten Grundprinzipien des EU-Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ärzten die Anwendung einer nachweislich experimentellen u. auf Gentechnik beruhenden Substanz mit Zwangsmaßnahmen aufzuerlegen, entspricht der Denkweise von totalitären Regimen wie dem „Dritten Reich“, aber nicht den EU-Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union u. der Europäischen Menschenrechtskonvention!
Dieser eine Absatz in der Entscheidungsbegründung des Gerichts hat – als obiter dictum – eine höchst gefährliche Wirkung u. darf so keinesfalls stehen bleiben! Denn wenn er stehen bliebe, käme dies einer offenkundigen Abkehr der EU-Gerichtsbarkeit von sämtlichen Grundprinzipien des EU-Rechts gleich!
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Hätte die Europäische Kommission die Substanzen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) nicht wie einen herkömmlichen Impfstoff behandelt und zugelassen, sondern als das behandelt und deklariert, was sie sind, nämlich als auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen …
… wäre deren (auch nur bedingte) Zulassung für die Anwendung im Rahmen von „Impfkampagnen“ an der gesamten Bevölkerung niemals möglich gewesen;
… wäre die Mutter der minderjährigen Kinder des Klägers wohl niemals auf die Idee gekommen, eine gerichtliche Ermächtigung dafür einzuholen, die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder, auch gegen den verzweifelten Einspruch des Vaters, dieser Injektion unterziehen zu dürfen;
… hätten die zuständigen Gerichte des Mitgliedsstaates Italien niemals eine Autorisierung für die gentechnische u. experimentelle Behandlung von gesunden Kindern gegeben;
… es wäre wohl die gesamte EU-Bevölkerung nicht dazu bereit gewesen, sich (u. ihren Kindern!) diese Substanzen, auch wiederholt, spritzen zu lassen.
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Selten hatte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Zulässigkeit von durch Individualkläger gestellten Nichtigkeitsklagen eine so weitreichende fundamentale Bedeutung.
Denn hier stellt sich die dramatische Frage: EU, quo vadis?
Quelle: renate-holzeisen.eu/pressemitteilung-7/
Die stramme Marschrichtung der EU dürfte doch seit geraumer Zeit offensichtlich sein.
#JustMy2Cent