10.05.2026 Neuer Tatbestand: Hubig plant Erweiterung des Mordparagrafen um Femizide
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung des Strafrechts im Umgang mit sogenannten Femiziden.
Künftig soll geschlechtsspezifische Motivation bei der Bewertung von Tötungsdelikten ausdrücklich stärker berücksichtigt werden.
Dafür will die SPD-Politikerin den Mordparagrafen § 211 des Strafgesetzbuches erweitern.
Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll das Geschlecht des Opfers beziehungsweise eine frauenfeindliche Tatmotivation künftig ausdrücklich als mögliches Mordmerkmal berücksichtigt werden.
Ziel ist es laut Hubig, bestehende Unsicherheiten in der Rechtsprechung zu beseitigen und die strafrechtliche Einordnung entsprechender Taten zu verschärfen.
Quelle: apollo-news.net/neuer-tatbestand-hubig-plant-erweiterung-des-mordparagrafen-um-femizide
Überschrift bei „NIUS“: „Wenn aus Ehrenmord ‚Femizid‘ wird: Wie ein linker Kampfbegriff importierte Gewalt verschleiert.“
Mir flitzte als Erstes durch den Kopf: ‚Wie ist das mit dem Grundgesetz und dem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar?‘
Die Heuchelei und Doppelmoral findet kein Ende.
#JustMy2Cent