Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde mit einem Volumen von 3 Mrd. Euro an Bundesmitteln der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) und damit ein Investitionsprogramm errichtet, mit dessen Mitteln Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung, ihre IT-Sicherheit und in die pandemiegerechte Anpassung von Patientenzimmern investieren können. Die einzelnen Förderzwecke des KHZF sind in § 14a Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) geregelt.
Soweit eine Verringerung der Planbettenzahl Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse einer Pandemie ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Bettenauslastung seit Beginn der Corona-Pandemie spürbar zurückgegangen ist.
Quelle: dserver.bundestag.de/btd/20/004/2000477.pdf
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