26.06.2026 Mehrwertsteuer rauf, Lohnsteuer runter: Vorschlag trifft niedrige Einkommen besonders hart
Bei Alleinerziehenden mit einem Kind beginnt die Lohnsteuerbelastung laut BMF bei rund 21.860 € im Jahr. Das entspricht etwa 1.822€ brutto im Monat.
Bei Verheirateten ohne Kinder in Steuerklasse III liegt die Schwelle bei 31.586 € im Jahr, also rund 2.632 € brutto im Monat.
Wer unter diesen Grenzen liegt, profitiert von einer Lohnsteuersenkung gar nicht. Wer nur knapp darüber liegt, erhält nur eine geringe Entlastung.
Die aktuelle Datensammlung zur Steuerpolitik 2026 des Bundesfinanzministeriums zeigt die Größenordnung. Für 2025 weist sie aus, dass knapp 30% der volljährigen Einwohner nicht mit Lohn- oder Einkommensteuer belastet waren. Damit betrifft Rürups Modell keine kleine Randgruppe.
Diese Menschen hätten von einer Lohnsteuersenkung kaum oder gar nichts. Höhere Preise müssten sie trotzdem zahlen.
Sie zahlen den Steueraufschlag beim Einkauf, bei Kleidung, bei Reparaturen, bei Strom, bei Mobilfunk, bei Verkehrsausgaben und bei vielen Dienstleistungen. Genau daraus entsteht die soziale Schieflage.
Eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer wirkt deshalb nicht gleichmäßig. Sie entlastet vor allem jene, die überhaupt hohe Steuerbeträge zahlen. Das sind überwiegend mittlere und höhere Einkommen.
Eine Verbrauchsteuer wirkt anders. Sie trifft den täglichen Bedarf. Diesen Bedarf können niedrige Einkommen kaum vermeiden.
Bert Rürup* schlägt nun vor, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben und im Gegenzug Einkommensteuer sowie Körperschaftsteuer zu senken.
Quelle: blackout-news.de/politik/mehrwertsteuer-rauf-lohnsteuer-runter-vorschlag-trifft-niedrige-einkommen-besonders-hart
* Bert Rürup
Von April bis Dezember 2009 war Rürup Chefökonom beim Finanzdienstleister „AWD“ (Vermittler für Finanzberatung, Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzierungen sowie Immobilien von einer Vielzahl an Produktpartnern für Privathaushalte und Unternehmen).
Er war dort verantwortlich für die Bereiche „Ökonomische Analysen“ sowie die Erschließung neuer Märkte für betriebliche und private Altersvorsorge.
Seinen Wechsel zum Finanzkonzern „AWD“ begründete Rürup wie folgt:
„Nach 40 Jahren in Universitäten und Wissenschaft wollte ich noch einmal etwas Neues beginnen. Mir geht es darum, aktuelle theoretische und empirische Erkenntnisse einzubringen, um für die Menschen innovative und nutzbringende Lösungen in der Praxis mit zu entwickeln. AWD gibt mir diese Chance.“
Quelle: Wikipedia
Die nach ihm benannte „Rürup“-Rente wurde 2005 eingeführt. Also noch zu der Zeit seiner „theoretischen Erkenntnisse“.
Die hatte ich auch abgeschlossen und nach fünf Jahren beitragsfrei gestellt. Weil die – wie die Riester-Rente – Bauernfängerei ist. Leider habe ich das erst hinterher erfahren. Mein Steuerberater war – nebenbei bemerkt – damals auch kein große Hilfe.
Rürup Rente? Ist die sinnvoll?
Für Rürup-Verträge werden in der Regel hohe Abschluss-, Vertrags- und Verwaltungskosten fällig. Diese drücken die Rendite
Es ist nicht möglich, sich die angesparte Summe auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Das eingezahlte Geld wird nur in Form einer monatlichen Rente ausgeschüttet.
Der Steuervorteil ist begrenzt.
Einen Rürup-Vertrag kann man nur beitragsfrei stellen, nicht kündigen. Man erhält also keinen Rückkaufwert – im Gegenteil: Die Kosten für den Vertrag laufen weiter und werden dem Vertragsguthaben entnommen.
Verträge für Rürup-Renten sind sehr unflexibel, sie lassen sich nicht an veränderte Einkommens- oder Lebenssituationen anpassen. Der Vertrag ist nicht beleih- oder übertragbar. Außerdem ist er auch nicht verlässlich vor einer Pfändung geschützt.
Quelle: vzhh.de/themen/finanzen/altersvorsorge-riester-ruerup-betriebsrente/ruerup-rente-ist-die-sinnvoll
Wenn dieser Finanz-Zombie auftaucht und Vorschläge unterbreitet, bedeutet das wieder nur finanzielle Nachteile für Bürger.
#JustMy2Cent