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– Teil 13

04.12.2025 Bürgermeisterwahl: „Kommt Parteiverbot gleich“: Gemeinde verwehrt allen AfD-Kandidaten die Wahlteilnahme
 
In der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen dürfen Bewerber, die Mitglied der AfD sind, nicht zur Bürgermeisterwahl antreten. Grundlage ist eine Erklärung zur „gesteigerten Pflicht zur Verfassungstreue“, die Kandidaten unterschreiben müssen.
 
Darin wird ausgeschlossen, dass Bewerber in den vergangenen fünf Jahren einer Organisation angehörten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Bezug genommen wird dabei auf eine vom rheinland-pfälzischen Innenministerium veröffentlichte „Liste extremistischer Organisationen“.
 
Die AfD wird in dieser Liste neben Terrororganisationen wie Al-Qaida oder der Hamas genannt.
 
Quelle: apollo-news.net/kommt-parteiverbot-gleich-gemeinde-verwehrt-allen-afd-kandidaten-die-wahlteilnahme
 

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