02.01.2025 Definition AI Act/ Artificial Intelligence Act: Was ist der AI Act?
Der „AI Act“ ist eine im August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Weltweit ist sie die erste derart umfangreiche gesetzliche Regelung. Ihre Vorgaben sind mit entsprechenden Übergangsfristen zu erfüllen. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko verbietet der AI Act.
Die deutsche Bezeichnung für den „Artificial Intelligence Act“, kurz AI Act, lautet „KI-Verordnung“ oder „Verordnung über Künstliche Intelligenz“. Es handelt sich um einen Rechtsakt der „Europäischen Union“ zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Weltweit ist sie die erste derart umfassende Verordnung dieser Art.
Der „AI Act“ soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KI-Nutzung in der „Europäischen Union“ schaffen und sie in sichere Bahnen lenken. Die KI-Verordnung stellt eine Art Balanceakt zwischen Innovation und Risikoschutz dar. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und enthält konkrete Vorgaben für die Bereitstellung und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Die KI-Systeme werden in verschiedene Risikoklassen eingeteilt. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko verbietet der „AI Act“.
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– gefunden über „Nacktes Niveau“ vom 08.02.2025
Besonders aufschlussreich fand ich folgenden Teil:
Ziel ist es, die Grundrechte der EU-Bürger zu wahren, Rechtssicherheit herzustellen und Sicherheitsstandards für den Betrieb von KI-Systemen und den Umgang mit KI-Anwendungen festzulegen, ohne dass die Entwicklung von KI und KI-Innovationen zu stark eingeschränkt werden.
Insgesamt sollen das Vertrauen in die Technologie und die Akzeptanz von Künstlicher Intelligenz gestärkt werden. Durch Künstliche Intelligenz verursachte Risiken oder Schäden sollen verhindert oder minimiert werden.
Die in der EU bereits vorhandenen Regeln für den Anwendungsbereich der Künstlichen Intelligenz werden harmonisiert. Insgesamt soll der „AI Act“ dazu beitragen, dass sich KI in der EU zum Vorteil der Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung weiterentwickelt.
Das Ding wird unter Garantie total bürokratisch, extrem unübersichtlich, aber vor allem richtig, richtig teuer – wie alle anderen EU-Verordnungen auch. Denn ab 02.08.2026 sollen die ersten Zertifikate ausgestellt werden.
Artikel 44: Bescheinigungen
Die von den benannten Stellen gemäß Anhang VII ausgestellten Bescheinigungen sind in einer Sprache abzufassen, die von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die benannte Stelle niedergelassen ist, leicht verstanden werden kann.
Die Bescheinigungen sind für den darin angegebenen Zeitraum gültig, der bei unter Anhang I fallenden KI-Systemen fünf Jahre und bei unter Anhang III fallenden KI-Systemen vier Jahre nicht überschreiten darf. Auf Antrag des Anbieters kann die Gültigkeit einer Bescheinigung auf der Grundlage einer Neubewertung gemäß den geltenden Konformitätsbewertungsverfahren um weitere Zeiträume verlängert werden, die bei unter Anhang I fallenden AI-Systemen jeweils fünf Jahre und bei unter Anhang III fallenden AI-Systemen jeweils vier Jahre nicht überschreiten dürfen. Ergänzungen zu einer Bescheinigung bleiben gültig, sofern die Bescheinigung, die sie ergänzen, gültig ist.
Quelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/44/
Wieder ein internationaler Wettbewerbsnachtteil, aber das interessiert das Brüsseler Imperium nicht die Bohne. Hauptsache, die Regenten und Regentinnen bleiben solange wie möglich an der Macht und können daraus ihren Vorteil ziehen.
#JustMy2Cent