10.10.2024 Erhebliches öffentliches Interesse an eImpfpass wegen „Volksgesundheit“? Datenweitergabe an EU, WHO, Pharma? Impfpflicht?
Den eImpfpass gibt es schon länger und er war Teil der „Elektronischen Gesundheitsakte“. Von ELGA kann man sich abmelden, aber nicht vom eImpfpass. Man konnte allerdings einer Eintragung gemäß DSGVO widersprechen. Das galt bis zum 29.09.2024, als der Impfpass noch Teil von ELGA war.
Am nächsten Tag, dem 30.09.2024, wurde aber eine neue eHealth Anwendung für den eImpfpass eingeführt, bei der nun die Eintragung verpflichtend angeordnet werden kann – derzeit von vier Impfungen, nämlich Grippe, Corona, HPV und Affenpocken. Die ELGA bleibt davon unberührt.
Der technische Betrieb liegt zunächst bei der „ELGA GmbH“ und wird, sobald alles läuft, zum Gesundheitsministerium übertragen. Die Gesundheitsakte ELGA ist offensichtlich nicht gleich der Betreiberfirma „ELGA GmbH“. Für den normalen, nicht-juristschen Sprachgebrauch war der eImpfpass vor dem 30.9.2024 nicht verpflichtend, da man eine Eintragung ablehnen konnte. Jetzt ist er es.
Das wird zum Beispiel im vom Ministerium zur Verfügung gestellten Antrag auf Einsichtnahme und/oder Ausdruck des e-Impfpasses erläutert:
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