Geplante Einrichtung von „Reallaboren“

29.08.2024 Neues EU Arzneimittelrecht – EU-Bürger als Versuchskaninchen für Massentests experimenteller Medikamente
 
Die Massenimpfungen mit experimenteller Gentechnik wurden in der EU zunächst ermöglicht durch die Verwässerung der Gentechnik Verordnung, die am 17.07.2020 in Kraft trat. Sie war nötig um die klinischen Tests mit Gentechnik-mRNA-Präparaten zu ermöglichen. Ähnliches hat die EU nun mit allen Medikamenten vor.
 
Der TKP-Bericht vom 05.082020 über die Änderung der Gentechnik-Verordnung ist hier zu finden. Die illegitime Zentralmacht in Brüssel ist eben dabei ein umfassendes Marketingkonzept für die Impfindustrie auf den Weg zu bringen. Als Hilfe dafür dient ein zentraler digitaler Impfpasses, der genutzt werden wird um die Zahl der Impfungen, die jeder Bürger über sich ergehen lassen muss, in bisher ungeahnte Höhen zu treiben.
 
Die EU-Kommission hat ähnliches offenbar auch mit Medikamenten vor, nämlich einen wesentlich erleichterten Freigabeprozess für neue Präparate einzuführen. Vorbereitet wird dies durch eine umfassende Reform des Europäischen Arzneimittelrechts.
 
Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig legt die umfangreichen Gefahren dieser Pharma-genehmen Veränderungen für die EU-Bürger in ihrem Telegram-Kanal seit längerem dar. In Teil VII ging es um das Thema der Mensch als „Versuchskaninchen“ durch Einrichtung von „Reallaboren“ seitens der EU-Kommission.
 
Dazu soll ein neues Instrument im Rahmen der umfassenden Reform des Europäischen Arzneimittelrechts eingeführt werden:
 
Weiterlesen => tkp.at/2024/08/29/neues-eu-arzneimittelrecht-eu-buerger-als-versuchskaninschen-fuer-massentests-experimenteller-medikamente

 

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