Das mach‘ mal geschäftlich

24.08.2024 Unrechtmäßige Datenvernichtung? Das Innenministerium zensiert die Wahrheit – und schützt damit Kanzler Scholz
 
Die Bundesministerien löschen wider geltendes Recht ganze E-Mail-Postfächer von ehemaligen Mitarbeitern und sogar Amtsinhabern. Das ging bereits im Dezember 2022 aus Recherchen der „Welt am Sonntag“ hervor.
 
Jetzt liegen der Zeitung neue Erkenntnisse vor: Das von Nancy Faeser geleitete Innenministerium hat die interne Praxis bewusst vertuscht und dabei sogar Nachrichten des ehemaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers, Olaf Scholz, verschwinden lassen – möglicherweise im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal, in den Scholz seit seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister verwickelt sein soll.
 
Das Innenministerium fragte bereits 2023 detaillierte Informationen zur systematischen Löschung alter Postfächer bei allen anderen Ministerien an, um damit auf parlamentarische Anfragen antworten zu können.
 
Das Finanzministerium behauptete am 19.01.2023, seit 2015 keinerlei Postfächer „der ehemaligen Amtsinhaber (hier Minister) Dr. Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz gelöscht“ zu haben. Wenig später annullierte die Behörde diese Aussage – und blockierte in der Folge sogar einen Antwortentwurf, den das Innenministerium für den Bundestag vorbereitet hatte.
 
Auch das Kanzleramt schritt ein. Laut der zuständigen Oberamtsrätin im Innenministerium war die „Betroffenheit BK Scholz“ in drei konkreten Fragen der Grund für die tagelange Blockade der beiden Behörden. Bereits zum Ende von Olafs Scholz‘ Amtszeit als Finanzminister im Oktober 2021 soll die Behörde dienstliche Korrespondenzen gelöscht haben.
 
Laut Bundesarchivgesetz müssen dienstliche Unterlagen nach deren Abarbeitung an das Bundesarchiv zur weiteren Konservierung übergeben werden. Datenvernichtungen müssen vorher mit dem Bundesarchiv abgesprochen werden und nur „Dokumente ohne Informationswert“ dürfen laut den Registraturrichtlinien ohne Weiteres gelöscht werden.
 
Doch die Bundesbehörden umgehen diese Vorgaben: Die Löschungen finden in der Annahme statt, dass alle ministeriellen Angestellten wichtige Unterlagen eigenständig zur Archivierung einreichen, sodass durch die Löschung von wichtigen Mail-Postfächern keinerlei brisante Daten zerstört werden können.
 
Zurück zu der Blockade des Finanzministeriums und des Kanzleramts im Januar 2023: Das Innenministerium entschied sich dazu, die Löschfristen der einzelnen Behörden nicht aufzuschlüsseln, um so die fragwürdigen Vorgänge des Finanzministeriums zu verdecken.

 
Quelle: apollo-news.net/unrechtmige-datenvernichtung-in-deutschen-behrden-das-innenministerium-zensiert-die-wahrheit-und-schtzt-damit-kanzler-scholz
 

25.02.2024 Vorsicht Aufbewahrungspflichten: Warum Sie geschäftliche E-Mails nicht einfach löschen sollten
 
Ebenso wie Rechnungen, Buchungsbelege und andere Schriftstücke müssen auch Mails im Firmenkontext archiviert werden.
 
Geschäftliche E-Mails müssen eine bestimmte Zeit lang aufbewahrt werden. Die gesetzliche E-Mail-Aufbewahrungspflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe und Anzahl der Mitarbeitenden.
 
Aufbewahrt werden müssen:
 
ᐅ Rechnungen
ᐅ Angebote
ᐅ Zahlungserinnerungen
ᐅ Lieferscheine
ᐅ Buchungsbelege
ᐅ Anhänge mit relevanten Informationen
ᐅ Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Inventarlisten
ᐅ E-Mails mit steuerlich relevanten Informationen
 
Aufbewahrungsfristen:
 
ᐅ 6 Jahre: E-Mails, die Rechnungen, Angebote, Widerrufsschreiben, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine enthalten.
ᐅ 10 Jahre: E-Mails mit Informationen über Einnahmen und Ausgaben wie Jahresabschlüsse, Bilanzen, Kontoauszüge, Handelsbücher und andere Buchungsbelege.
 
Missachten Sie die Anforderungen zur Aufbewahrungspflicht geschäftlicher E-Mails, kann das teuer werden – denn Sie verletzen damit als Unternehmer nicht nur Ihre Buchführungspflicht, sondern können sich auch wegen eines DSGVO-Verstoßes haftbar machen.
 
Folgende Konsequenzen sind möglich:
 
ᐅ Steuerschätzung durch das Finanzamt bzw. Festsetzung von Zuschlägen
ᐅ Schadensersatzansprüche
ᐅ Verwaltungsrechtliche Folgen wie Gewerbeuntersagung
ᐅ Empfindliche DSGVO-Bußgelder
ᐅ In schweren Fällen – etwa wenn E-Mails absichtlich vernichtet werden, um Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung zu ermöglichen oder zu verdecken, kann sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.
Quelle: e-recht24.de/datenschutz/7197-e-mail-aufbewahrungspflicht-dsgvo.html

 

So viel zu „Souverän“ und „Staatsdiener“.

 

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