Faeser’scher Rechtsstaat

20.06.2024 Wegen „Hasskommentaren“ gegen Vergewaltiger: Junge Frau muss in Haft – Täter bleibt auf freiem Fuß
 
Eine 14-jährige wurde 2020 über Stunden von „Männergruppen“ immer wieder in einem Hamburger Stadtteil vergewaltigt – von neun Männern wurden Spermaspuren gefunden. Die Tat machte bundesweit Schlagzeilen. Von den zehn Angeklagten hatten nach Medienberichten fünf die deutsche Staatsangehörigkeit, unter den übrigen sind ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier.
 
Der Fall sorgte für Empörung – nicht nur wegen der brutalen Gruppenvergewaltigung, sondern auch wegen des Urteils. Acht von neun Tätern mussten nicht mal ins Gefängnis: Sie erhielten Bewährungsstrafen. Nur ein Vergewaltiger kam für zwei Jahre ins Jugendgefängnis.
 
Eine 20-jährige Hamburgerin dagegen muss ins Gefängnis: Ein Gericht verurteilte sie wegen Hasspostings auf WhatsApp. Für ein Wochenende wurde sie in den Jugend-Strafvollzug geschickt.
 
Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, kontaktierte die junge Frau einen der Täter, nachdem dessen persönliche Infos im Netz gelandet waren. Sie betitelte ihn als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“.
 
Laut Anklage drohte die Frau dem Mann außerdem, er könne nirgendwo mehr hingehen, „ohne auf die Fresse zu kriegen“. „Schämst du dich nicht, wenn du in den Spiegel schaust?“, oder „Hoffen wir, dass du einfach weggesperrt wirst“, schrieb sie zudem. Dafür muss sie ins Gefängnis – während die übergroße Mehrheit der Stadtpark-Vergewaltiger auf freiem Fuß bleiben durfte.

 
Quelle: apollo-news.net/wegen-hasskommentaren-gegen-vergewaltiger-junge-frau-muss-in-haft
 

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