15.04.2024 „Gesetz Pfizer“ im französischen Parlament verabschiedet
Ob Kritik an der mRNA-Behandlung, oder an Masken gegen Grippeviren: All das kann in Frankreich künftig juristisch verfolgt werden. Wer vor der Konzernmedizin abrät, dem droht künftig Ungemach.
Das neue französische „Sektengesetz“ wird unter Kritikern als „Gesetz Pfizer“ bezeichnet. Denn damit kann jegliche medizinische Kritik, die vom „aktuellen Stand der Wissenschaft“ abweicht, künftig strafrechtlich verfolgt werden. Theoretisch hätte damit Kritik an Gentherapien oder aber auch an der Maskenpflicht während des Covid-Ausnahmezustands juristisch verfolgt werden können. TKP hat über das Gesetz als eines der ersten Medien weltweit berichtet und für Aufmerksamkeit am gesamten Globus gesorgt. Vergangene Woche wurde der Plan dann vom Parlament durchgewunken.
Der Strafbestand kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 30.000 € geahndet werden. Wer andere dazu bringt, medizinische Behandlungen abzulehnen, „obwohl sie nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich geeignet“ sind, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis (und 45.000 € Geldstrafe) bestraft werden.
Quelle: tkp.at/2024/04/15/gesetz-pfizer-im-franzoesischen-parlament-verabschiedet