„Man dürfe in der gegenwärtigen Situation der USA nicht in den Arm fallen“. Das sagte Steinmeier im ZDF-Sommerinterview.
15.07.2023 Streumunition: Strafanzeige gegen Bundespräsident Steinmeier wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 18a Kriegswaffenkontrollgesetz
Gerade Deutschland ist in einer prekären Situation, denn es könnte gut sein, dass die Streumunition aus den USA über Deutschland in die Ukraine transportiert wird. Erste Lieferungen sollen bereits angekommen sein. Artikel 1 des „Oslo-Übereinkommens über das Verbot von Streumunition“ ist da ganz eindeutig:
„Der Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
a) Streumunition einzusetzen,
b) Streumunition zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben,
c) irgendjemanden zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.“
Steinmeier und die Bundesregierung über den Regierungssprecher haben die USA und die Ukraine ermutigt, Streumunition weiterzugeben und einzusetzen. Man muss geradezu froh sein, dass Deutschland 2015 die Bestände an Streumunition vernichtet hat.
Verwiesen werden soll auf den Bonner Bürger Wolf Göhring, der eine Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten, Dr. Frank Walter Steinmeier, am 10.07.2023 wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 18a Kriegswaffenkontrollgesetz eingereicht hat. Göhring sieht ein öffentliches Informationsinteresse in seiner Strafanzeige, die er deswegen auch öffentlich machen will. Wir geben den Wortlaut wieder: