Da kann es einem übel werden – Teil 2

29.04.2023 Lizenz zum Datenmissbrauch
 
1. Datenwirtschaft
 
Die EU will eine Datenwirtschaft etablieren und stößt damit ins gleiche Horn wie das Weltwirtschaftsforum, das uns bis 2030 jegliche Privatsphäre absprechen will.
 
Dieses Projekt wurde aber keineswegs von den einfältigen Bürokraten der EU erdacht, sie sind lediglich die Ausführenden. Dahinter stehen einflussreiche Internationalisten, die eine Global Governance propagieren, hinter der sich nichts anderes versteckt als ein durch Algorithmen regulierter, verantwortungsloser und nicht mehr zur Rechenschaft zu ziehender Ordnungsstaat.
 
Was sich hinter der europäischen Datenstrategie, die auch von zahlreichen Machbarkeitsstudien flankiert wird, wirklich versteckt, findet man auf der Website der Europäischen Kommission. Dort heißt es wörtlich:
 
„Die europäische Datenstrategie soll die EU an die Spitze einer datengesteuerten Gesellschaft bringen. Ein Binnenmarkt für Daten ermöglicht eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschenden und öffentlichen Verwaltungen.”
 
Frei nach dem Motto: Die Abgabe der Privatsphäre dient dem Gemeinwohl, damit wir endlich alle in einer besseren Welt leben können. Und während die Bürgerinnen und Bürger dazu animiert werden, ihre Daten für das Gemeinwohl zu spenden, machen andere daraus ein gigantisches Geschäftsmodell.
 
Einer der wichtigsten Bausteine zum Abgreifen der persönlichsten Daten von Bürgern und Bürgerinnen in der EU ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in der zahlreiche Gefahren schlummern. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die DSGVO eher als eine Lizenz zum Datenmissbrauch denn als eine Verordnung zum Datenschutz.
 
Damit musste ich [Simone Hörrlein – Lebensmittelchemikerin und Wissenschaftsjournalistin] mich erst einmal auseinandersetzen und stieß in der DSGVO tatsächlich auf den unbestimmten Rechtsbegriff des „berechtigten Interesses”. Dieser Rechtsbegriff ermöglicht quasi jedem die Nutzung personenbezogener Daten, der glaubhaft machen kann, dass seine Interessen, die seiner Kunden, Nutzer und so weiter über den Grundrechten und Grundfreiheiten der betreffenden Person stehen, deren Daten genutzt werden sollen.
 
Dass die „berechtigten Interessen” von Unternehmen oder Regierungen in den meisten Fällen über den Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person stehen werden, zeigen bereits einige Urteile.
 
Es wird also im Rahmen der totalen Digitalisierung darauf hinauslaufen, dass personenbezogene Daten bald keinem Schutz mehr unterliegen und jeder Mensch aufgrund seines Profils kategorisiert und je nach Kategorie vielleicht sogar unterschiedlich behandelt werden kann.
 
Jedes Unternehmen und jede Regierung kann Ihre Vermögenswerte, Ihre Zeugnisse, Ihren Kontostand, Ihre politischen Ansichten, Ihre Gesundheits- und sogar Ihre genetischen Daten einsehen. Und diese Daten dürfen gemäß DSGVO nicht nur gespeichert und verarbeitet, sondern auch an Dritte innerhalb und auch außerhalb der EU weitergegeben werden.
 
Auch Wahrscheinlichkeitswerte über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dieser Person wären rechtmäßig.
 
Das ist nicht mehr weit entfernt von der Dystopie des Hollywood-Streifens „Minority Report”. Heute wird Ihnen vielleicht nur ein Kaufvertrag verwehrt, morgen werden Sie dann möglicherweise prophylaktisch aus dem Verkehr gezogen, denn Sie hätten übermorgen ganz sicher eine Straftat begangen. Wie wir ja alle wissen, KI irrt nie, sie ist unfehlbar.
 
Es wird in der neuen Datenwirtschaft sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass personenbezogene Daten nur noch in Ausnahmefällen einem Schutz unterliegen. Schließlich sind Daten die Währung dieser Wirtschaft — ohne Daten keine Datenwirtschaft.

 

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